Verletztes Kitz auf Straße getötet: Tierschützerin zeigt Jäger an

Tierschützer wollten ein nachts gefundenes Rehkitz zum Tierarzt bringen, ein vorbeikommender Jäger soll dem Tier die Kehle durchschnitten haben.
Guntershausen/Schwalm-Eder-Kreis. Samstagnacht, kurz vor 23 Uhr, auf der Straße einige hundert Meter vor dem Ortseingang Guntershausen: Ein wahrscheinlich angefahrenes Rehkitz, mehrere Tierschützer und ein Jäger werden Akteure einer Auseinandersetzung an dessem Ende ein totes Tier und eine Anzeige wegen Bedrohung stehen.
Was war passiert: "Mitglieder unseres Vereins haben nachts das Rehkitz, das keine äußerlichen Verletzungen aufwies, auf der Fahrbahn entdeckt”, teilt Dieter Büchling von der Guxhagener Katzenhilfe mit. Daraufhin sei die Polizei eingeschaltet worden, wie Polizeisprecher Torsten Werner gegenüber dem EXTRA TIP bestätigt.
"Es wurde gefragt, ob das Reh zu einem Tierarzt gebracht werden könne. Nach Rücksprache mit dem Jagdpächter haben die Kollegen dazu telefonisch das Okay gegeben.” Zwischenzeitlich, so die Schilderungen der beteiligten Tierschützer, habe ein Wagen mit einem Paar gehalten. Ohne sich auszuweisen sei der Mann nach betrachten des Tieres zum Kofferraum gegangen und mit einem Teppich- oder Abisoliermesser zurückgekehrt. Als sich eine Tierschützerin – mittlerweile waren vier vor Ort – ihm in den Weg stellte, soll er zum Verschwinden aufgefordert haben. Anschließend sei dem Rehkitz die Kehle durchtrennt worden und der tote Körper in einen Plastiksack gesteckt worden, mit denen das Paar davon fuhr.
"Das ist kaputt, das muss getötet werden", soll der Jäger gegenüber den aufgebrachten Zeugen gesagt haben. "Das junge Tier hat bei dieser Vorgehensweise laut geschrien, bis es den Tod fand”, so die dramatische Schilderung der Tierschützer. "Inwieweit dieses verletzte Rehkitz getötet werden musste, ist insofern fraglich, weil Rehkitze nicht bejagt werden dürfen. Eine Vorstellung des Kitzes bei einem Tierarzt, der Bereitschaftsdienst hatte, wäre zwingend notwendig gewesen, der dann feststellen konnte, was mit ihm geschehen sollte”, kritisiert Dieter Büchling den nächtlichen Vorfall. Dabei sei ein Vereinsmitglied durch dieses "barbarische Vorgehen der Schächtung und die unmittelbare Bedrohung durch einen Mann, der sich nicht ausgewiesen hatte”, so verstört, dass sie Anzeige erstattet habe und krank geschrieben worden sei.Eine vorliegende Anzeige bestätigt Polizeisprecher Torsten Werner. Diese sei gegen einen 53-Jährigen Jäger aus dem Schwalm-Eder-Kreis gerichtet. Der habe sich noch in der Nacht nach dem Vorfall bei der Polizei gemeldet und berichtet, dass nach der Rücksprache mit dem Jagdausübungsberechtigten das Tier erlöst worden sei. Zum Vorwurf der Bedrohung habe die Polizei noch keine Zeugen vernommen.
Das richtige "Abfangen”
"Abfangen” bedeutet in der Jägersprache das Töten von krankem, d. h. angefahrenem bzw. angeschossenem Wild mit der Blankwaffe (Messer). Das Abfangen ist immer dann notwendig, wenn der Gebrauch der Schusswaffe nicht möglich ist, z. B. aus Sicherheitsgründen an öffentlichen Straßen, oder bei Wildfolgevereinbarung ohne Schusswaffe. Der sogenannte Blattfang wird bei Schalenwild mit einem geeigneten Jagdmesser, Nicker oder Hirschfänger angewendet. Dabei tritt man von hinten an das Wild heran und stößt die Klinge hinter dem Blatt in den Brustraum zum Herz. Der Blattfang kann auch von weniger Geübten sicher und tierschutzgerecht durchgeführt werden. Neben dem Blattfang kann noch der "Kälberfang" durch den Stich von vorne in den Brustkorb mit gleichem Ergebnis wie beim Blattfang erfolgen. Für Blattfang und Kälberfang wird bevorzugt ein zweischneidiges, sehr breites Messer verwendet. Die Spitze eines Abfangmessers sollte leicht gerundet, aber scharf sein, um sich nicht auf einem Knochen festzusetzen, die sogenannte "Knochengierigkeit". Quelle: Wikipedia