Dringlichkeitsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Kraft
Wolfhagen/Kreis Kassel. Ab sofort müssen alle Enten und Gänse, die transportiert werden sollen, innerhalb von sieben Tage vorher mit negativen Ergebnis auf die hochpathogenen (stark krankmachenden) Vogelgrippe-Viren der Subtypen H5 und H7 untersucht worden sein. "Diese Untersuchung schreibt eine Dringlichkeitsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 22. Dezember 2014 vor", informiert Amtstierärztin Dr. Dörte Meis vom Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel in Wolfhagen. Die Untersuchungspflicht ist bis zum 31.März 2015 befristet und soll der Prävention gegen eine weitere Ausbreitung des in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg (Niedersachsen) aufgetretenen Vogelgrippevirus H5N8 dienen.
Dr. Meis: "Beim Transport kommt es nicht auf den Zweck an – die Untersuchungspflicht gilt damit für Schlachttiere genauso wie für Tiere, die zu einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt gebracht werden". Je geplantem Transport sind 60 Tiere zu untersuchen, bei weniger als 60 Enten oder Gänsen sind alle zu transportierenden Tiere zu untersuchen. "Die Untersuchungen wird mittels Proben durchgeführt, die bei den Tieren durch einen kombinierten Rachen- und Kloakentupfer entnommen werden", berichtet Amtstierärztin Dr. Meis. Für die Durchführung der Untersuchung ist der Tierhalter zuständig – sie können auch von einem privaten Tierarzt genommen werden und in einem privaten Labor erfolgen. Die Nichteinhaltung der Untersuchungspflicht zieht ein Bußgeld nach sich.
Eine große Hilfe für den Fachbereich Veterinärwesen sei eine Mitteilung von beim Fachbereich gemeldeten Enten oder Gänse-Haltern, die ihre Haltung aufgegeben, aber diese noch nicht abgemeldet haben. Außerdem weist Dr. Meis darauf hin, dass die Mitteilungspflicht über gehaltenes Geflügel gegenüber den amtlichen Veterinären ab dem ersten Tier beginnt. "Auch Kleinsthaltungen sind von allen Regelungen zur Bekämpfung der Vogelgrippe betroffen", macht die Amtstierärztin abschließend deutlich.
Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist telefonisch unter der Nummer: 05692/987-3306 sowie per Mail unter veterinaeramt@landkreiskassel.de erreichbar.
Hintergrund:
Bei der hochpathogenen Varianten H5 und H7 der Vogelgrippe handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza, die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird (auch als "Geflügelpest" bezeichnet). Geringpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 können zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen. Aviäre Influenzaviren gehören zur Gruppe der Influenza A-Viren. Sie verfügen über zwei Oberflächenproteine, das Hämagglutinin- (H) und die Neuraminidase-(N), die für die Wechselwirkung mit Zellen und somit für deren Infektion sehr wichtig sind. Diese Proteine können in unterschiedlichen Varianten (Subtypen) vorkommen. Hochpathogenes aviäres Influenzavirus vom Typ H5N8 wurde erstmals Anfang 2014 in Südkorea nachgewiesen, wo bis September etwa 30 Ausbrüche der Tierseuche beobachtet wurden. Etwa zwölf Millionen Stück Geflügel mussten im Rahmen der Ausbrüche getötet werden. Wildvögel, insbesondere Wildenten, die mit dem H5N8-Virus infiziert waren, wurden in Südkorea im Zuge der Ausbrüche gefunden. Wildvögel scheinen aber weniger schwer zu erkranken, auch "stille" Infektionen ohne Krankheitssymptome wurden beschrieben. In Europa trat das Virus bisher in Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien und Italien bei Mastputen, Legehennen und Mastenten sowie vereinzelt bei Wildenten auf.
Eindeutige Einschleppungswege für den Typ H5N8 konnten in Europa bisher nicht festgestellt werden.
Für die Übertragung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügel kommt eine Reihe von Faktoren in Frage. Unter anderem werden die Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser bei der Analyse der Einschleppungsursachen ebenso in Betracht gezogen wie der mögliche Eintrag über Wildvögel.
Infektionen des Menschen mit den H5N8 Viren wurden bislang nicht bekannt; dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher sind erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten. Geflügelhalter sollten verstärkt auf die Biosicherheit in ihren Haltungen und Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten.
Im Landkreis Kassel gibt es Stand Ende November 2014 78 gemeldete Gänsehaltungen mit insgesamt 1030 Gänsen sowie 113 Entenhaltungen mit 1497 Enten.