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Schwalm-Eder-Kreis-Polizei weist auf Ende der Frist hin: Jetzt noch straffrei Waffen und Munition abgeben!
Homberg. Noch bis zum 1. Juli können Inhaber von Waffen und Munition diese straffrei bei der Polizei abgeben. Darauf hat Markus Brettschneider, Pressesprecher der Polizeidirektion Schwalm-Eder, jetzt hingewiesen.
Brettschneider: „Am 6. Juli 2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, die bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz.“
Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Ziel der Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder zum Beispiel geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sogenannte Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und Schreckschusswaffen. Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie.
„Wir sind mit dem bisherigen Ergebnis der Waffenamnestie sehr zufrieden. Wir möchten die Bürger jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die Waffenamnestie in wenigen Tagen endet“, so Kriminalrat Bernhard Volke, Leiter der Regionalen Kriminalinspektion Schwalm-Eder.
Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden.
Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich zuvor mit der Polizei (Tel.: 05681/774-0) oder Waffenbehörde (Tel.: 05681/775-360) in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen.