Strafanzeige gegen CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Ziegler
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Schwalm-Eder. Ein juristisches Nachspiel haben vermutlich die Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Ziegler in den Heimat-Nachrichten vom
Schwalm-Eder. Ein juristisches Nachspiel haben vermutlich die Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans-Peter Ziegler in den Heimat-Nachrichten vom 23. Februar. Der Abgeordnete des Bad Zwestener Parlaments hatte zugegeben, dass er seit einem halben Jahr nicht mehr in Bad Zwesten wohnt.Ein findiger Leser hat neben den von den Heimat-Nachrichten aufgezählten Verstößen gegen Meldegesetz und Hessischer Gemeindeordnung nun auch einen Straftatsbestand recherchiert und Anzeige gegen den Bewohner eines Hauses in Kassel erstattet.Paragraph 107 b des Strafgesetzbuches sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen vor, für den, der "(4.) sich als Bewerber für eine Wahl aufstellen lässt, obwohl er nicht wählbar ist".Für das Kriterium der Wählbarkeit hätte Ziegler spätestens vom 27. September 2010 an in Bad Zwesten wohnen müssen. Um aktives Wahrecht auszuüben, hätte er vom 27.Dezember an dort wohnen müssen.