Wilde Verfolgungsfahrt endete in einer Hecke
Der Fahrer stand unter Drogeneinfluss und war ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Niederaula. Einer polizeilichen Kontrolle wollte sich am Sonntag, 9. Februar, ein 25-jähriger Fahrzeugführer entziehen, der gegen 10.30 Uhr auf der A7, Kassel-Fulda, Richtung Süden unterwegs war.
Das Fahrzeug fiel einer Zivilstreife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld bei der Überwachung des Straßenverkehrs - aufgrund einer Verkehrsordnungswidrigkeit - auf der A7, zwischen der Anschlussstelle Bad Hersfeld und dem Autobahndreieck Kirchheim auf.
Als der Fahrzeugführer auf der B 62, am Postverteilungszentrum Niederaula, einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, beschleunigte dieser den Pkw Kombi Skoda und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in die Ortslage Niederaula. Auf Anhaltesignale der Streife reagierte der Fahrer nicht. An einer Kreuzung in der Ortsmitte bog der Fahrer zunächst in Richtung Mengshausen ab. Im weiteren Verlauf bog er dann vor dem Ortsausgang Niederaula in einen Feldweg ab. Mit unverminderter Geschwindigkeit kam der Fahrzeugführer auf dem Kopfsteinpflaster ins Schleudern, konnte das Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle bringen, kam von dem Feldweg ab. Er fuhr in die Brombeerböschung einer angrenzenden Kleingartenanlage und kam dort anschließend zum Stillstand.
Im Fahrzeug befanden sich neben dem Fahrer noch weitere vier Insassen. Alle Personen kamen aus dem Landkreis Altenkirchen, Rheinland-Pfalz (im Alter von 25 und 26 Jahren).
Alle Insassen blieben durch das Unfallgeschehen unverletzt und kamen mit dem Schrecken davon.
Der Fahrer konnte schließlich einer Kontrolle unterzogen werden, wobei sich dann herausstellte, dass er unter Einfluss von Betäubungsmittel stand und keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Des Weiteren bestanden zwei Haftbefehle gegen den Fahrzeugführer.
Bei der Durchsuchung des verunfallten Fahrzeugs wurde zudem noch eine geringe Menge Marihuana aufgefunden.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme bei dem Fahrzeugführer durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Person einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.
Der Sachschaden wird auf rund 1.000 Euro geschätzt.