Weil Handwerker viele Gefahrengüter transportieren, müssen sie über den gefahrlosen Umgang damit Bescheid wissen.
Waldeck-Frankenberg. Handwerker transportieren immer wieder zahlreiche Gefahrgüter: Gase, Spraydosen oder brennbare Stoffe wie Farben, Lösemittel, Holzschutzmittel sowie giftige Materialien wie Desinfektionsmittel, sogar ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure, Ammoniak, Lötwasser und Dinge mit anderen Gefahreneigenschaften wie Epoxidharzklebstoff oderUnterbodenschutz kommen vor.
Wenn Handwerker derartige Gefahrgüter zu oder von ihrer Baustelle befördern, dann müssen diese Personen laut Hauptgeschäftsführer Gerhard Brühl eine Unterweisung gemäß der Gefahrgutverordnung für Straßen durchlaufen. Die Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg bot eine solche Unterweisung erneut in Kooperation mit den Ordnungsbehördenbezirken Korbach und Frankenberg an.
Unter Anleitung der Referenten Thomas Huhn nahmen über 40 Handwerker an den Unterweisungen teil. Dabei wurden unter anderem rechtliche Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen, Verantwortlichkeiten und Pflichten, Gefahrklassen und Kennzeichnungen, Fahrzeugausrüstungen, Notfallmaßnahmen und Ladungssicherungen behandelt.
Gerhard Brühl betonte abschließend den Wert solcher Schulungen: "Arbeitssicherheit ist ein hohes Gut in denHandwerksbetrieben. Wir wollen, dass unsere Mitarbeiter bestens geschult sind und auch den Umgang mit kritischen Materialien und Situationen meistern können. Unterweisungen wie diese sind dabei sehr hilfreich." Aufgrund der Nachfragen durch dieInnungsmitglieder findet am 10. März 2016 eine weitere Unterweisung im Berufsbildungszentrum in Korbach statt.
Schulungsteilnehmer im Konrad-Seibel-Raum des Berufsbildungszentrums in Korbach.