Eschwege. Schwerste Gesichtsverletzungen erlitt ein Schüler durch einen Glaswurf in einer Diskothek. Heute wurde der Fall verhandelt vorm Amtsgericht.
Eschwege. Auch eineinhalb Jahre nach der Tat waren die Narben heute im Gerichtssaal noch deutlich zu erkennen. Schwerste Riss- und Schnittverletzungen hatte ein damals 16-jähriger Schüler erlitten, nachdem ihm in einer Eschweger Diskothek ein Glas ins Gesicht geworfen wurde. Noch in der Tatnacht wurde er von Eschwege in die Uni-Klinik Göttingen verlegt, wo eine aufwendige Operation folgte.
Der 24-Jährige, der dafür verantwortlich sein soll und heute auf der Anklagebank saß, will es nicht gewesen sein: "Ich habe kein Glas geworfen, das war mein Freund", sagte der Angeklagte.
Und besagter Freund sagte dann als Zeuge tatsächlich aus, dass es sein Glas gewesen sei, dass beim 16-Jährigen aus Niederhone im Gesicht gelandet wäre. "Ich wollte nur den Streit schlichten. Dann bin ich geschubst worden und gestolpert, dann ist das Glas in seinem Gesicht gelandet", so der 23-Jährige.
Dass sich das genau so zugetragen habe, hätten ihm Leute Wochen später in der Diskothek erzählt. Er selbst sei betrunken gewesen, wisse das nicht mehr.
Der Richterin kam diese Geschichte so merkwürdig vor, dass sie den Zeugen fragte, ob er vor der Verhandlung getrunken habe. "Glauben Sie das selber, was Sie da erzählen", fragte die Vorsitzende. Und machte den 23-Jährigen auf straf- und zivilrechtliche Folgen aufmerksam, unter anderem Schmerzensgeld von rund 10.000 Euro.
Der 23-Jährige nahm das mit einem Achselzucken hin und beharrte auf seiner Schilderung: geschubst worden, gestolpert, Glas aus der Hand verloren, das dann im Gesicht des 1,5 Meter entfernt stehenden Schülers gelandet sei.
Das Opfer dagegen bezichtigte den 23-Jährigen der Lüge: "Hör doch endlich auf zu lügen. Das Glas hat definitiv der Angeklagte geworfen, das habe ich genau gesehen."
Andere Zeugen sahen zwar das Glas fliegen, konnten aber nicht (mehr) sagen, wer geworfen hat.
Jetzt soll die Ex-Freundin des Angeklagten noch aussagen. Denn ihr gemeinsames Tanzen mit dem späteren Opfer war der Auslöser für die laut Anklage erfolgte Kopfnuss, Backpfeifen und später den folgenschweren Wurf mit dem Glas.
Licht ins Dunkel muss nun der Folgetermin am Mittwoch, 7. Mai ab 8.30 Uhr vorm Eschweger Amtsgericht bringen.
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