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Das Landgericht Kassel verhängt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Das Opfer ist nach dem Messerangriff querschnittsgelähmt.
Eschwege/Kassel. Nachdem ein 30-jähriger Eschweger im vergangenen Juli alkoholisiert und unter Amphetaminen stehend einem Bekannten etwa sieben Mal ein Messer in den Rücken- und Halsbereich stach, ist dieser querschnittsgelähmt. Nachdem er die Tat begangen hat, sei er, laut eigener Aussage, am Morgen danach blutverschmiert durch die Eschweger Innenstadt geirrt, habe sein Portemonnaie samt Dokumenten weggeworfen, damit die Polizei ihn nicht identifizieren könne. Als er in Eschwege am Stad ankam, entschloss er sich dann doch dazu, die Polizei zu informieren und die Tat zu gestehen.
Laut Aussage des diensthabenden Polizisten, habe er am Telefon angegeben mindestens elf Menschen getötet zu haben, einen könnten sie noch retten. Er führte die Polizisten dann zum Tatort, wo klar wurde, dass nur eine der angegebenen Taten der Wahrheit entsprach.
Täter vermindert schuldfähig
Während der fünf Verhandlungstage am Landgericht Kassel stellte sich nach verschiedenen Zeugenaussagen heraus, dass der 30-Jährige seit einiger Zeit unter einer immer wiederkehrenden Psychose aufgrund seines Drogenkonsums litt, so seine behandelnde Ärztin des Klinikums Werra-Meißner, welches er vor der Tat häufiger zu Entzugsversuchen aufsuchte, die er aber laut Zeugenaussage nicht durchhielt. Auch die ermittelnde Kriminalbeamtin bestätigte, dass er bei der Vernehmung am Morgen nach der Tat emotionslos und teilweise verwirrt gewirkt habe. Aufgrund dessen, wurde er vom Landgericht Kassel als vermindert schuldfähig angesehen. Außerdem sei der Anruf bei der Polizei in der Tatnacht als Rettungsversuch zu werten, was den versuchten Morde, wegen dessen er angeklagt wurde, ausschließt. Die Anklage wurde somit von versuchtem Mord auf gefährliche und schwere Körperverletzung herabgesetzt. Das Strafmaß beträgt daher sechs Jahre und sechs Monate Haft sowie einen zweijährigen Entzug.