Der Tatverdächtige begann zunächst einen Streit in einer Cantus-Bahn. Bei der anschließenden Personenkontrolle kam es zu massiven Beleidigungen gegenüber den Beamten. Letztendlich musste der alkoholisierte Mann in Gewahrsam genommen werden. Am Abend kam es dann erneut zu einem Vorfall.
Witzenhausen. Ein 37-jähriger, der zurzeit ohne festen Wohnsitz ist, hielt am gestrigen Tag die Polizei in Witzenhausen auf Trab. Begonnen hatte es am gestrigen Morgen, gegen 9 Uhr, durch eine Mitteilung an die Polizeistation in Witzenhausen, wonach „zwei Punker" in der Cantus-Bahn in Streit geraten waren und sich dort prügeln würden.
Einer wäre nach Zeigen des „Hitler-Grußes" in Neu-Eichenberg ausgestiegen und habe sich entfernt. Die angeforderte Polizeistreife konnte den Tatverdächtigen auf seinem Fahrrad in Richtung Eichenberg-Dorf antreffen. Bei der Personenkontrolle kam es zu massiven Beleidigungen gegenüber den Beamten. Da die Person erheblich alkoholisiert war und daher der Verdacht des Fahrens unter Alkoholeinfluss bestand, sollte dieser zur Durchführung weiteren polizeilichen Maßnahmen (Identitätsfeststellung, Blutentnahme) zur Polizeistation gebracht werden. Auch hierbei kam es zu erheblichen Widerstandshandlungen, unter anderem durch Tritte gegen die Beamten. Auch spuckte der Tatverdächtige in den Streifenwagen. Der 37-jährige wurde letztendlich zwecks Ausnüchterung in das polizeiliche Gewahrsam eingeliefert, wo er am Nachmittag entlassen wurde.
Um 21.46 Uhr wurden aus dem Berlepschweg in Witzehausen zwei brennende Mülltonnen gemeldet. Die alarmierte Streife konnte den (wieder alkoholisierten) 37-jährigen antreffen, der wiederum erheblichen Widerstand/ Beleidigungen gegenüber den Polizeibeamten leistete/ aussprach. Die brennenden Mülltonnen wurden durch die Beamten gelöscht, so dass die Feuerwehr nicht angefordert werden musste. Gebäudeschaden angrenzender Häuser entstand nicht.
Der 37-jährige wurde erneut in das Gewahrsam - diesmal nach Eschwege - zur Ausnüchterung eingeliefert. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sachbeschädigung durch Feuer, Fahren unter Alkoholeinfluss sowie wegen Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Rubriklistenbild: © jonasginter - Fotolia