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Ein Info-Abend informierte die Bewohner von Sontra über die Auswirkungen der geplanten Flurbereinigung.
Sontra. Aus Anlass der geplanten Autobahn A44 hat das Regierungspräsidium Kassel bei der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem Hessischen Landamt für Bodenmanagement und Geoinformation die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens am 23. Oktober 2014 beantragt. Im Zusammenhang des bevorstehenden Neuausbau der A44 sollen entstehende Landverluste auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt und durch die Baumaßnahmen verursachten landeskulturellen Nachteile beseitigt werden. Hier handelt es sich vorrangig um die Behebung von An- und Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und naturnahen Grabennetzes sowie die Durchführung landschaftsgestaltender Maßnahmen. Das Flurbereinigungsverfahrensgebiet umfasst 2061 Hektar. Davon entfallen 1127 Hektar auf landwirtschaftliche Nutzflächen und 748 Hektar auf Waldflächen. Sontra und seine Ortsteile verfügt über insgesamt 5000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Die betroffenen Gemarkungen sind Sontra, Ulfen, Lindenau, Mitterode, Blankenbach, Breitau, Wießenborn, Wölfterode, Nentershausen und Weißenhasel.
Auf der kürzlich stattgefundenen Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer und –pächter im Bürgerhaus Sontra informierte Lothar Seeger, Vermessungsoberrat vom Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) Außenstelle Eschwege – Flurbereinigungsbehörde – die Anwesenden über die Ziele, Auswirkungen und Kosten der Unternehmensflurbereinigung. Zu Beginn der Veranstaltung erklärte Seeger, dass die Entscheidung für eine Flurbereinigung durch das zuständige Ministerium gefallen ist, und über die Notwendigkeit nicht mehr diskutiert werden müsste. Des Weiteren erläuterte er den Gästen, welche Maßnahmen bereits erfolgt sind, und was in Zukunft noch ansteht. Die betroffenen Landeigentümer können sich aktiv in das Flurbereinigungsverfahren mit einbringen. Daher wird zeitnah die Wahl eines Vorstandes aus der Teilnehmergemeinschaft in einer erneuten Teilnehmerversammlung erfolgen. Zur Zeit wird die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes vorgenommen. Der endgültige Entwurf des Flurbereinigungsbeschlusses soll bis Juni 2015 stehen. Ab Juli 2015 werden die Eigentümer angeschrieben bezüglich möglichem Landverkauf oder Ersatzlandzuweisungen.Ansprechpartner für die Flurbereinigung an der A44 ist Lothar Seeger vom Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) Mail: lothar.seeger@hvbg.hessen.dea