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Ein Windpark bei Reichenbach ist nur mit Zustimmung der Stadtverordneten zur Verpachtung der Grundstücke möglich
Hessisch Lichtenau/Reichenbach. Die Emotionen schwappten über, als in der Stadtverordnetenversammlung über mögliche Windräder bei Reichenbach debattiert wurde. Die EAM Natur GmbH und die Ventotec GmbH wollen in dem Vorrangsgebiet für Windenergie, die seitens des Landes ausgewiesen wurden, die Flächen für vier Anlagen pachten. Der größte Teil der möglichen Pachtflächen gehört der Stadt, ein kleiner Teil Hessenforst sowie anderen Privatpersonen.
Die Stadtverordnete Birgit Osigus-Koch erinnerte die Stadtverordneten noch einmal daran, dass man sich schon vor Jahren gegen Anlagen zur Nutzung von Windenergie auf dem Eisberg ausgesprochen habe. Daher solle man laut Osigus-Koch die Flächen nicht verpachten. Die Stadtverordneten beauftragten daher den Magistrat, dass dieser prüfen soll, wie weit eine Bebauung im Vorranggebiet (ESW 32) mit Windrädern ohne die Grundstücke der Stadt möglich wären.
Hessenforst richtete sich nach Stadtverordneten
Hessenforst, das nur eine kleine Liegenschaft in dem Bereich verwaltet erklärte, „bisher ist noch niemand auf uns zugekommen und es liegt uns diesbezüglich auch keine Anfrage vor“, wie es Dietrich Bräuer von Hessenforst auf Anfrage erklärte. Zudem sei die Fläche von Hessenforst für einen Windpark zu klein, deren Verpachtung mache nur Sinn im Zusammenhang mit den Gebieten von der Stadt. Laut Osigus-Koch sollen zwei weitere Privatpersonen es abgelehnt haben, entsprechende Flächen zu verpachten.
EAM Natur GmbH und die Ventotec GmbH würden für die Pachtung der Flächen rund 120.000 Euro im Jahr an die Stadt zahlen, auf den Flächen der Stadt sollen drei von vier Anlagen errichtet werden, so die Planungen der Unternehmen.
Wie weit es Probleme mit dem Naturschutz gibt, steht noch nicht fest. Im östlichen Bereich des Vorranggebietes gibt es gefährdete Vögel und Fledermausarten, die es zu schützen gilt. Laut Antrag der beiden Gesellschaften sehe man „im konkreten Einzelfall“ keine Probleme. Im naheliegenden Windpark „Stölzinger Höhe“ im Gebiet von Waldkappel, wurde das Verfahren bis September ausgesetzt, was das Regierungspräsidium Kassel bestätigte, da hier noch einmal wegen dem Naturschutz – Vögel und Fledermäuse – ein weiteres Gutachten abgewartet werden muss. Dieser Windpark wird von der Ventotec GmbH geplant.
Osigus-Koch betonte, dass man an der bisherigen Entscheidung, Windräder auf dem Eisberg abzulehnen, festhalten müsse: „Es geht hier nicht nur um Naturschutz, sondern auch um unser Glaubwürdigkeit.“ Nach dem bisherigen Sachstand steht und fällt der Windpark bei Reichenbach erst einmal mit der Entscheidung der Stadtverordneten von Hessisch Lichtenau. Ob jedoch selbst bei einer Verpachtung der Flächen ein Windpark entsteht kann nicht gesagt werden, da vor allem noch naturschutzrechtliche Fragen im Raum stehen, die bisher noch nicht geklärt sind, wie im Fall „Stölzinger Höhe“.
Rubriklistenbild: © Horn