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Autofahren im Winter: Kein Bußgeld bei verschneiten Schildern – doch Nachweis ist schwierig

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Von: Simon Mones

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Verschneite Verkehrsschilder sind im Winter unter Umständen nicht gültig, ein Bußgeld fällt dann nicht an. Doch der Nachweis ist oft schwierig und teuer.

Im Winter stellen Schnee und Eis Autofahrer vor besondere Herausforderungen. Wer das Auto nicht richtig freiräumt, kassiert schnell ein Bußgeld. Doch es geht auch umgekehrt, denn Schnee kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dazu führen, dass es eben keine Strafe gibt.

Und das hat einen Grund, denn bei Verkehrsschildern gilt in Deutschland der Sichtbarkeitsgrundsatz. Heißt: Verkehrszeichen müssen mit „raschem und beiläufigem Blick“ erkennbar sein, ohne dass Autofahrer weiter überlegen müssen. So hat das Bundesverwaltungsgericht im März 2008 entschieden.

Ein verschneites Verkehrsschild.
Ist das Verkehrszeichen wegen Schnee nicht problemlos lesbar, ist es unter Umständen auch nicht mehr gültig. © Rene Traut/Imago

Autofahren im Winter: Kein Bußgeld bei verschneiten Schildern?

Bei einem stark verschneiten, vereisten oder verschmutzen Schild wäre das beispielsweise nicht der Fall. Dann sind diese für Autofahrer unter Umständen nicht mehr gültig, wie Auto, Motor und Sport berichtet. Relvant ist das vor allem bei Verbots- oder Beschränkungsschildern.

Kassieren Autofahrer im Winter also ein Knöllchen wegen Falschparken oder werden geblitzt könnten sie mit Glück um das Bußgeld herum kommen. Sie müssen jedoch glaubhaft nachweisen können, dass das Verkehrszeichen nicht erkenn oder lesbar war. Grade nach längerer Zeit kann das schwierig und teuer werden. Etwa, weil ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes notwendig ist. Vor Ort haben es die Autofahrer indes leichter, da sie den Beamten das entsprechende Schild direkt zeigen können.

Autofahren im Winter: Kein Bußgeld für Parksünder bei verschneiter Scheibe

Zudem sind einige Verkehrszeichen auch an ihrer Form zu erkennen. Ganz so einfach ist es also nicht und auch für Ortskundige funktioniert die Ausrede nicht. Denn hier gehen Behörden und Gerichte in der Regel davon aus, dass diese die lokalen Verkehrsregeln auf regelmäßig befahrenen Strecken kennen.

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Was aber ist, wenn man das Auto geparkt hat und es während der Abwesenheit schneit? Immerhin müssen Anwohnerparkausweise, Parkschein oder eine Parkscheibe laut der Straßenverkehrsordnung gut lesbar angebracht sein. Müssen Autofahrer also ständig die Windschutzscheibe vom Schnee oder Eis befreien? Nein, in diesem Fall droht auch Parksündern kein Knöllchen. Falls doch: Einfach an die ausstellende Behörde wenden und dort den Anwohnerparkausweis oder den Parkschein mit einem Bild des verschneiten Autos vorlegen.

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