1. lokalo24
  2. Magazin
  3. Auto

Dieselskandal: Autofahrer können sich an Musterklage gegen VW beteiligen

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Verbraucherschützer ziehen bald gegen VW vor Gericht. Eine Beteiligung der betroffenen Autofahrer ist möglich. Foto: Hauke-Christian Dittrich
Verbraucherschützer ziehen bald gegen VW vor Gericht. Eine Beteiligung der betroffenen Autofahrer ist möglich. © Hauke-Christian Dittrich / dpa

Bald ziehen Verbraucherschützer stellvertretend für Dieselfahrer gegen VW vor Gericht. Die können sich an der Musterklage beteiligen. Wann genau das möglich ist, steht noch nicht fest.

Berlin - Vom VW-Abgasskandal betroffene Autofahrer können sich bald zu der Musterfeststellungsklage gegen den Konzern anmelden. Ab wann das möglich ist, steht noch nicht genau fest.

Anmeldung zur Musterklage voraussichtlich ab Ende November

Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 11/2018) rät Betroffenen, sich online auf der Plattform www.musterfeststellungsklagen.de des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) anzumelden. Dann erhielten sie eine Nachricht, sobald es losgeht und bekämen weitere Informationen.

Dem Bericht zufolge ist eine Anmeldung für die Musterklage voraussichtlich ab Ende November möglich. Auch Autofahrer, die bereits eine Umtauschprämie von VW erhalten haben, könnten sich anschließen, heißt es weiter. Online bieten Dienstleister auch an, die Anmeldung zu übernehmen. Dafür wird bei einem Erfolg der Klage aber eine Provision von fast 30 Prozent der gewonnenen Summe fällig. Die Experten raten deshalb zum Abwarten: Verbraucher sollten zunächst selbst versuchen, ihre Rechte anzumelden. Erst wenn das nicht klappt, sollte man über diese teure Hilfe nachdenken.

Lesen Sie auch: Ein Pappschild als Kennzeichen-Ersatz: Ist das überhaupt erlaubt?

Mehr als zwei Millionen Dieselfahrer betroffen

Der vzbv wird am 1. November in Kooperation mit dem ADAC seine Musterklage beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen. Es geht um Schadenersatz für Besitzer von Autos mit einer manipulierten Abgaseinrichtung, konkret um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach 1. November 2008 verkauft wurden. Nach Angaben der Verbände betrifft das mehr als zwei Millionen Dieselfahrer. Bei diesen Wagen droht eine Verjährung zum Ende dieses Jahres. Auch wer das Auto verschrottet oder verkauft hat, kann sich anschließen.

Auch interessant: Diese Bußgelder drohen Ihnen im Herbst und Winter.

Hat die Musterklage Erfolg, steht allen angemeldeten Personen Schadenersatz zu. Die Höhe der Summe müsse später allerdings im Einzelfall geklärt werden, heißt es im "Finanztest"-Bericht. Die Betroffenen könnten Geduld brauchen: Kommt es zu keinem Vergleich zwischen vzbv und VW, könnte das Verfahren durch die Instanzen gehen und unter Umständen Jahre dauern.

Erfahren Sie hier: Darauf sollten Sie bei Ihrer neuen Kfz-Versicherung unbedingt achten.

dpa/tmn

Auch interessant

Kommentare