Was bedeutet eigentlich "Führerschein auf Probe" wirklich?

Kein Alkohol und drohende Aufbauseminare: Wer seinen Führerschein auf Probe hat, muss besonders vorsichtig Autofahren. Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.
Der Weg zum Führerschein ist lang und für viele beschwerlich, aber auch nach bestandener Prüfung gelten für Führerscheinneulinge strenge Regeln. Denn sie haben den Führerschein nur auf Probe. Aber was bedeutet das eigentlich und welche Auflagen gelten dabei? Wir verraten es Ihnen.
Wer bekommt einen Führerschein auf Probe
Den Führerschein auf Probe erhält jeder Fahrschüler, nach dem erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis. Es ist ein normaler Führerschein, mit dem aber besondere Konsequenzen verbunden sind, wenn sich ein Fahrer falsch verhält.
Wie lange gilt der Führerschein auf Probe und wann wird die Probezeit verlängert?
Der Führerschein auf Probe gilt für zwei Jahre. Begeht ein Fahrer in der Probezeit aber einen schwerwiegenden Verstoß oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße muss dieser zu einem Aufbauseminar antreten und die Probezeit verlängert sich um zwei weitere Jahre.
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Wer innerhalb der verlängerten Probezeit wieder einen Verstoß begeht, erhält eine schriftliche Verwarnung. Zudem wird nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Den Unverbesserlichen, die nach diesen zwei Monaten wieder auffällig werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Dies gilt auch für Autofahrer, die nicht in der gesetzten Frist an einem angeordneten Aufbauseminar teilnehmen.
Welche Verstöße führen zu einer verlängerten Probezeit?
Während der Probezeit werden Verstöße in zwei Gruppen aufgeteilt. Gruppe A umfasst schwerwiegende Verstöße. Dazu gehören unter anderem:
- Überfahren einer Roten Ampel
- Handy am Steuer
- Alkohol am Steuer
- Tempolimit um mindestens 20 km/h überschritten
- die Vorfahrt missachtet
- beim Abbiegen Fußgänger gefährdet
- das Rechtsfahrgebot nicht beachtet
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In Gruppe B finden sich die weniger schwerwiegenden Verstöße. Zu diesen zählen zum Beispiel:
- TÜV ist um mehr als acht Monate überzogen
- nicht angeschnallte Kinder
- falsch gesicherte Ladung
- fahren mit abgefahrenen Reifen
- parken auf der Autobahn
- Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
- falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs
Führerschein auf Probe: Gilt die 0,5-Promille-Grenze?
Nein, sie gilt nicht. Beim Führerschein auf Probe darf auch nicht nach einem Glas Bier oder einer Tasse Glühwein gefahren werden. Wer dies dennoch macht, riskiert eine Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie ein Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt.
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