So lassen Sie Ihren Gebrauchten umsonst verschrotten

Auch Autos halten nicht ewig - aber was machen Sie mit dem Gebrauchten, wenn ihn keiner mehr haben will? Wir erklären Ihnen, wo und wie Sie ihn entsorgen.
Was mit Autos passiert, die nicht mehr fahrtüchtig sind, wird in der sogenannten Altfahrzeug-Verordnung geregelt. Demnach ist immer der letzte Halter des Wagens für die Beseitigung zuständig. Für die Rücknahme, Demontage und Verschrottung des Autos darf er sich allerdings nur Betriebe heraussuchen, die dafür auch eine Zulassung haben (§ 4 Abs. 1 AltfahrzeugV).
Wie viel kostet eine Verschrottung des Autos?
Wer sein Altfahrzeug zur Autoverwertung bringt, muss selbst dafür aufkommen. Die Grundgebühr beträgt 100 Euro, kann aber auch höher ausfallen, wenn Sie den Wagen abholen lassen. Die Abmeldung des Autos übernehmen viele Betriebe inklusive.
Dafür hat der Wagen in den meisten Fällen noch einen Restwert. Damit sind die Bauteile gemeint, die noch funktionstüchtig sind oder weiterverwendet werden können. Mit etwas Verhandlungsgeschick lässt sich daraus eventuell ein Plusgeschäft machen. Das hängt auch vom Fahrzeugmodell und dem Erhaltungszustand ab, wie der ADAC erklärt. Eine Übersicht über alle zertifizierten Verwerter in Deutschland finden Sie auf der Website der GESA (Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).
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So lassen Sie Ihr Altfahrzeug kostenlos verschrotten
Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hersteller und Importeure die Altfahrzeuge ihrer Marke kostenfrei zurücknehmen. Somit werden diese zum Letzthalter des Wagens und müssen für die Verschrottung aufkommen. Die Rücknahme wird meistens über den Vertragshändler abgewickelt und gilt für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem Höchstgewicht bis zu 3,5 Tonnen).
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Beachten Sie allerdings, dass Sie nichts vom Restwert des Wagens erhalten. Außerdem ist es nicht zulässig vor der Rückgabe an den Hersteller wesentliche Bauteile wie Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte auszubauen. Ein veränderter Fahrzeugbrief oder umfangreiche Tunings, die in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sind, können auch dazu führen, dass der Wagen nur gegen Gebühr zurückgenommen wird.
Die Hersteller müssen auch Wagen mit ausländischer Zulassung zurücknehmen, solange sie für mindesten vier Wochen in der EU zugelassen waren.
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Von Franziska Kaindl