Saisonkennzeichen für den Sommer: Was Auto- und Motorradfahrer beachten müssen

Manche Autos kommen nur im Sommer zum Einsatz. Genauso wie Motorräder und viele Wohnmobile. Dann kann ein Saison-Kennzeichen ausreichen.
Wer sein Motorrad nur bei sonnigem und warmem Wetter aus der Garage holt, kann bares Geld sparen. Wird ein Fahrzeug Monate lang tatsächlich nicht gefahren, lohnt sich ein sogenanntes Saisonkennzeichen, erklärt der ADAC. Denn sowohl Kfz-Versicherung als auch die Steuern werden dann nur anteilig berechnet.
Für die Beantragung braucht man Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein oder -brief sowie die elektronische Versicherungsbestätigung und eine gültige HU-Bescheinigung*.
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Saisonkennzeichen fürs Auto, Motorrad oder Wohnmobil
Das Kennzeichen gilt für jede Saison und muss nicht immer wieder neu beantragt werden. Eine Saison dauert mindestens zwei und höchstens elf Monate. Der Zeitraum kann mit einer erneuten Versicherungsbestätigung und einer Ummeldung bei der Zulassungsstelle auch später noch geändert werden.
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Saisonkennzeichen: Die Bußgelder drohen bei Regel-Verstoß
Wenn es nicht genutzt wird, muss das Fahrzeug allerdings auf einem privaten Stellplatz stehen. Es darf im Ruhezeitraum zum Beispiel nicht einfach an der Straße parken, sonst drohen 40 Euro Strafe.
50 Euro werden fällig, wenn man das Fahrzeug in der nicht versicherten Zeit dennoch fährt. Außerdem verstößt man damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begeht eine Straftat. (dpa/ahu) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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