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„Knöllchen“ am Supermarkt-Parkplatz: Wann lohnt sich eine Einwendung?

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Von: Franziska Kaindl

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Eine Parkscheibe liegt auf dem Armaturenbrett eines Autos.
Eine Parkscheibe ist mittlerweile auf vielen Supermarkt-Parkplätzen Pflicht. © Jürgen Ritter/Imago

Wer mit dem Auto länger als zulässig auf einem Supermarkt-Parkplatz parkt, kann mit einem „Knöllchen“ bedacht werden. Aber wann lohnt sich ein Widerspruch? 

Nicht nur beim Falschparken* im öffentlichen Raum, sondern auch bei Überschreiten der zulässigen Parkdauer auf dem Supermarkt-Parkplatz kann es ein Knöllchen geben. Hierbei handelt es sich nämlich um Privatgelände, das Parkplatzbetreiber oder deren beauftragte Dienstleister immer häufiger auf Verstöße kontrollieren. Gerade in Innenstädten, wo wenige Parkplätze zu finden sind, nutzen Autofahrer gerne den Supermarkt-Parkplatz als scheinbar günstige Alternative.

„Wer eine solche Parkfläche nutzt, geht mit dem Grundbesitzer einen Vertrag ein und akzeptiert mit der Nutzung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, erklärt Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal-Versicherung. Bei einem Verstoß fällt allerdings kein klassisches Verwarnungsgeld, sondern eine Vertragsstrafe an.

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Was tun bei einem Strafzettel am Supermarkt-Parkplatz?

Wer nun tatsächlich ein Knöllchen an der Windschutzscheibe vorfindet, sollte zunächst einmal überprüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Die Bedingungen, unter denen der Parkplatz genutzt werden darf, müssen nämlich mithilfe von Hinweisschildern, die direkt an der Einfahrt des Parkplatzes platziert sind, deutlich gemacht werden. Hier kann zum Beispiel die maximale Parkdauer und die Nutzung einer Parkscheibe geregelt sein. Wichtig ist, dass die Regeln auf dem Schild gut sichtbar und lesbar – ansonsten ist der Anbieter eventuell seiner Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Außerdem muss der Überwacher den Verstoß mittels Foto nachweisen können. Wenn Sie vergessen haben, die Parkscheibe hinzulegen, hilft es unter Umständen, eine Kopie des Einkaufsbelegs an den Anbieter zu schicken und um die Stornierung der Zahlungsaufforderung zu bitten, wie Autobild.de schreibt.

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Widerspruch bei Supermarkt-Strafzettel: Wann lohnt es sich?

Die Höhe der Vertragsstrafe muss sich am örtlichen Bußgeldkatalog orientieren. Meistens müssen Autofahrer für das Supermarkt-Knöllchen zwischen 20 und 30 Euro hinblättern. 50 Euro wären aber unverhältnismäßig hoch, wie der Ideal-Rechtsexperte laut Autobild.de erklärt: „Eine Faustregel lautet: Ist die Vertragsstrafe mehr als doppelt so hoch wie das Verwarnungsgeld, das im öffentlichen Raum fällig wäre, ist die Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 307 Abs. 2 Nr. 1 ist dann von einer unangemessenen Benachteiligung auszugehen.“ In diesem Fall sollten Betroffene eine Einwendung prüfen. (fk) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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