Winterreifen: Diese Regelungen müssen Sie im Ausland beachten

In Deutschland herrscht keine allgemeine Winterreifenpflicht. Aber wie sieht es in den Nachbarländern aus? Wir erklären Ihnen, wo Sie besser die Reifen wechseln sollten.
Spätestens wenn der erste Schnee fällt, sollten deutsche Autofahrer auf Winterreifen wechseln. Besser noch: Man hält sich an die altbewährte O-bis-O-Regel – sprich Winterreifen von Oktober bis Ostern. Allerdings ist dies eher eine Empfehlung. Denn eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Aber wie sieht es eigentlich im EU-Ausland aus? Wir erklären Ihnen, wo Winterreifen Pflicht sind und wo nicht.
Winterreifenpflicht in Österreich
Österreich ist vor allem im Winter ein beliebtes Reiseziel. Die Berge laden zum Ski- und Schlittenfahren oder zu langen Spaziergängen ein. Aber wie sieht es eigentlich mit Winterreifen im Alpenland aus?
Wie hierzulande gibt es in Österreich keine generelle Winterreifenpflicht. Bei Schneematsch, verschneiten oder vereisten Straßen müssen Autofahrer aber Winterreifen oder Schneeketten aufziehen. Diese müssen je nach Bauart eine Profiltiefe von vier Millimetern (Radialbauart) bzw. fünf Millimetern (Diagonalbauart) aufweisen. Ganzjahresreifen oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, wenn diese mit "M und S" gekennzeichnet sind. Die Regelung gilt vom 1. November bis 15. April.
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Wenn Sie in Österreich in diesem Zeitraum bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen bzw. Schneeketten erwischt werden, droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Winterreifenpflicht in der Schweiz
Auch in der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben. Wer jedoch den Verkehr behindert, weil er ungeeignete Reifen aufgezogen hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Kommt es aufgrund von Sommerreifen auf winterlichen Straßen zu einem Unfall, droht eine erhebliche Mithaftung.
Winterreifenpflicht in Italien
Auf vielen italienischen Strecken müssen in der kalten Jahreszeit Winterreifen aufgezogen werden. Aber Vorsicht: Es gibt in Italien keine einheitliche Regelung. Welche Regeln zu Winterreifen gelten, kann jede Provinz selbst festlegen.
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Dabei steht diesen frei, den Zeitraum und die Strecken festzulegen, auf denen Winterreifenpflicht besteht. Dazu zählt auch, ob Winterreifen generell oder je nach Wetterlage aufgezogen werden müssen.
Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden mit Bußgeldern von 84 bis 338 Euro geahndet.
Winterreifenpflicht in Frankreich
In Frankreich gilt in der Regel auf Gebirgsstraßen eine Winterreifenpflicht. Dabei müssen die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern aufweisen. Entsprechende Strecken sind durch Schilder gekennzeichnet. Wer ohne Winterreifen auf diesen Straßen erwischt wird, muss eine Strafe von 135 Euro zahlen. Außerdem dürfen sie dann nicht mehr weiterfahren.
Winterreifenpflicht in Tschechien
Wer vom 1. November an in Tschechien mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufziehen. Denn diese sind bis zum 31. März Pflicht. Dies gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t bei Schnee, Eis und Matsch oder bei Temperaturen unter vier Grad Celsius.
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Winterreifenpflicht in Belgien, Dänemark, Niederlande und Polen
In den Nachbarländern Belgien, Dänemark, Niederlande und Polen gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Sind Straßen durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt können statt Winterreifen auch Schneeketten aufgezogen werden.
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anb