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Gadgets können sich auch als Spionagegeräte entpuppen

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Ein sehr kleine Kameralinse
Vorsicht Linse! Wenn jemand zum Beispiel über ein sendefähiges Gadget unbemerkt beobachtet werden kann, ist das Gerät illegal. © Jan-Philipp Strobel/dpa/dpa-tmn

Noch schnell ein witziges Spielzeug oder ein Gadget als Weihnachtsgeschenk bestellen? Klar, warum nicht. Aber wenn die Geräte „Augen“ oder „Ohren“ haben und ins Netz können, ist Vorsicht geboten.

Bonn - Ob ferngesteuertes Auto, Smartwatch oder Saugroboter: Sobald Spielzeuge oder Geräte vernetzt und mit Kamera oder Mikrofon ausgerüstet sind, greifen sie in die Privatsphäre ihrer Nutzerinnen und Nutzer oder der Menschen in der Umgebung ein. Deshalb sollte man vor einem Kauf solcher Gadgets die Produktbeschreibungen und Datenschutzbestimmungen genau lesen, rät die Bundesnetzagentur.

Unter Umständen ist ein Gerät sogar illegal - zum Beispiel dann, wenn mit ihm Gespräche oder Bilder ohne wirksame Einwilligung oder Kontrolle aufgezeichnet und drahtlos übertragen werden können. Oder wenn es für unbemerkte Aufnahmen besonders geeignet oder gar bestimmt ist. Oder wenn auf das Gerät aus der Ferne etwa per App zugegriffen werden kann, um unbemerkt abzuhören oder zu beobachten. In allen drei Fällen handelt es sich laut der Behörde um illegale Spionagegeräte.

Einige Beispiele für verbotene Geräte

Die Bundesnetzagentur informiert auf ihren Webseiten detailliert über verbotene Geräte und die von ihnen ausgehenden Gefahren. Eine Liste verbotener Produkte gibt es online aus rechtlichen Gründen nicht. Wer vor oder nach einem Kauf unsicher ist, kann sich auch per Mail (spionagegeraete@bnetza.de) oder telefonisch (030/224 805 00) an die Behörde wenden (montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr). dpa

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