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Bank kündigt Sparvertrag: Kunden sollten widersprechen

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Kündigt eine Bank den Sparvertrag, obwohl keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, sollten Betroffene widersprechen. Foto: Peter Kneffel
Kündigt eine Bank den Sparvertrag, obwohl keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, sollten Betroffene widersprechen. Foto: Peter Kneffel © Peter Kneffel

Auch wenn die Niedrigzinsen anhalten - Banken dürfen einen Sparvertrag nicht ohne Weiteres kündigen. Tun sie es trotzdem, können sich Kunden in vielen Fällen dagegen wehren. Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Potsdam (dpa/tmn) - Kündigt eine Bank einen langfristigen Sparvertrag, sollten Kunden dies nicht einfach hinnehmen. Unter Umständen können sie der Kündigung widersprechen.

Verbraucher sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachschauen, ob es eine regulär vereinbarte Kündigungsfrist gibt. Ist dort nichts explizit vereinbart, ist die Kündigung nach Auffassung der Verbraucherzentrale Brandenburg unlauter.

Seit Juni beobachten die Verbraucherschützer, dass Kunden Prämiensparverträge gekündigt werden, die sie in den 1990er- und 2000er-Jahren mit einer Laufzeit von 99 Jahren abgeschlossen haben. Die Bank berief sich in dem Kündigungsschreiben nach Angaben der Verbraucherschützer auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Die Kündigung der Verträge sei irreführend.

Die Verbraucherschützer setzen sich derzeit dafür ein, dass Kunden bereits gekündigte Prämienverträge wieder aufnehmen können. Auf ihrer Internetseite stellen sie ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem Betroffene der Kündigung widersprechen können.

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