Steuerliche Homeoffice-Pauschale wird bis Ende 2022 verlängert – doch wer profitiert davon?

Aktuell lassen sich pro Tag im Homeoffice 5 Euro ansetzen – und maximal 600 Euro im Jahr. Doch die Summe zählt zu den Werbungskosten. Was das für Steuerzahler bedeutet.
SPD, Grüne und FDP planen, die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Ende 2022 zu verlängern. Das geht aus dem Koalitionsvertrag der drei Parteien hervor, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bereits im November berichtete hatte. Wer im Homeoffice arbeitet, sollte die besondere Pauschale bei der Steuererklärung demnach weiterhin geltend machen können.
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Homeoffice-Pauschale: 5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro im Jahr
Wer profitiert derzeit von der Homeoffice-Pauschale? Aktuell kann man pro Tag im Homeoffice 5 Euro ansetzen, und maximal 600 Euro im Jahr. Die Homeoffice-Pauschale gelte für alle Berufstätigen – „egal, ob angestellt oder selbstständig. Auch für jeden Ehepartner einzeln“, hieß es in einem früheren Beitrag auf Test.de. Die Angaben macht man in der Anlage N der Steuererklärung*.
Steuer: Homeoffice-Pauschale zählt zu Werbungskosten
Allerdings zählt die Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1.000 Euro angerechnet werden. Das bedeutet: Nur wer mit seinen Kosten hier über die 1.000-Euro-Grenze kommt, profitiert von der Sonderregel.
Oder anders gesagt: Die maximal 600 Euro rentieren sich nur dann, wenn der Arbeitnehmer noch weitere Werbungskosten hat. Denn erst, wenn alle beruflichen Ausgaben zusammen den Betrag von 1.000 Euro im Jahr überschreiten, wirkt sich das steuermindernd aus.
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Nicht alle dürfen auf Plus bei Steuererklärung hoffen
Auf ein Plus bei der Steuererklärung dürften die meisten nicht hoffen, so der Hinweis der Experten der Stiftung Warentest. „Wer also mit Homeoffice-Pauschale plus weiteren Werbungskosten, etwa für Computer, Handy oder Drucker nicht über 1.000 Euro kommt, geht leer aus“, berichtete Test.de. Und nicht nur das könnte sich als Nachteil für viele Steuerzahler erweisen. „Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gehen zum Beispiel all jene leer aus, die vor der Pandemie weite Strecken zum Arbeitsplatz pendelten, ab April 2020 jedoch durchgängig zu Hause blieben“, heißt es in einem Beitrag auf Capital.de. „Denn die Heimarbeitspauschale gibt es nur für maximal 120 Arbeitstage im Jahr, mehr nicht.“ Etwas besser dran seien Arbeitnehmer mit kurzem Arbeitsweg, „doch der Effekt hält sich auch für sie in Grenzen“. Die Ampelkoalition plant dem Bericht zufolge, die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 zu verlängern und womöglich anzupassen. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.