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Ehepaar soll Rundfunkbeitrag nachzahlen - obwohl es kein Geld mehr hat

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Von: Jasmin Farah

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270 Euro - so viel müssen die Haacks an Rundfunkbeitrag nachzahlen.
270 Euro - so viel müssen die Haacks an Rundfunkbeitrag nachzahlen. © pixabay / tookapic

Ein Ehepaar ist verzweifelt - aus heiterem Himmel soll es ausstehende "GEZ"-Gebühren nachzahlen. Ansonsten droht die Zwangsvollstreckung. So wehrt es sich.

Manuela und Harald Haack wissen nicht mehr weiter: Das Ehepaar aus Münden hat ein Schreiben vom allgemeinen Beitragsservice erhalten, in dem steht, dass es offene Rechnungen im Wert von 270 Euro zahlen muss. Angeblich für ausstehende Zahlungen, die es nicht beglichen hat.

Rentnerpaar droht Nachzahlung - wegen versäumter Beitragszahlungen?

Die Haacks vermuten, dass es sich wohl um ein Missverständnis handelt, schließlich sind sie 2014 nach Hann. Münden gezogen. Ab da hätte dann der ganze Spuk erst angefangen, erklärt Harald Haack gegenüber dem Portal Lokalo24: "Durch den ganzen Umzugsstress haben wir versäumt zu bezahlen. Ein halbes Jahr lang. Als die GEZ uns aufforderte, das Geld zu bezahlen, haben wir uns auf eine monatliche Zahlung von 25 Euro anstatt der der sonst üblichen 17,50 Euro pro Haushalt eingelassen. Von dem Überschuss sollte der Fehlbetrag, damals 240 Euro inklusive Mahngebühren, mit der Zeit nach und nach ausgeglichen werden. Zumindest hatten wir uns das so vorgestellt. Passiert ist das aber offensichtlich nicht, sonst hätten wir heute keine ausstehenden Schulden bei der GEZ", so Herr Haack.

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Und nun diese saftige Nachzahlung - für das Ehepaar ist sie kaum zu stemmen. Der Grund dafür: Frau Haack ist seit einem Arbeitsunfall in 2009 erwerbsunfähig und bezieht Frührente, ihr Mann ist hingegen an der der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung COPD erkrankt. Auch er kann nicht mehr arbeiten gehen und hat nun ebenfalls Rente beantragt. Auf den Fernseher wollen sie allerdings nicht verzichten - einen Internetanschluss hat das Ehepaar dagegen nicht.

Ehepaar kann Rundfunkgebühr kaum bezahlen - Beitragsservice kontert

Doch woher das Geld nehmen? Die Haacks sind verzweifelt - zwar habe es bereits versucht, den allgemeinen Beitragsservice schriftlich zu erreichen, um eine Schonfrist zu erhalten: "Eine Reaktion darauf gab es aber nicht", so Manuela Haack. Doch wie so oft gibt es auch hier zwei Seiten einer Medaille: Christian Greuel, Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, hat die Situation anders erlebt.

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Er beschreibt den Fall so: "Die Anmeldung der Wohnung der Eheleute Haack erfolgte auf den Namen der Ehefrau ab März 2014. Zunächst wurden keine Rundfunkbeiträge gezahlt. In November 2014 erhielten wir dann eine Zahlung in Höhe von 115,88 Euro. Mit dieser Zahlung wurden die Rundfunkbeiträge für den Zeitraum von März 2014 bis August 2014 beglichen. Weitere Zahlungen erfolgten hiernach dann zunächst nicht." 

So können Sie sich legal von der Rundfunkgebühr befreien lassen

Zudem soll sich das Ehepaar nicht an die vereinbarte Ratenzahlung gehalten und stets zu wenig gezahlt haben. Wegen dieser "permanenten Unterdeckung des Beitragskontos" sei es schließlich zum hohen Nachzahlungsbetrag gekommen, schließt Greuel. Allerdings habe man nicht von der finanziellen Notlage der Haacks gewusst - und wolle nun einlenken: So sollen alle weitere Mahnschreiben bis April 2018 ausgesetzt und der Vorschlag eines Befreiungsantrags unterbreitet werden.

So könnte es doch noch ein Happy-End für die Haacks geben: Schließlich können sich sozial schwächer gestellte Personen gesetzlich bis zu drei Jahre rückwirkend vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Und damit wären alle in diesem Zeitraum entstandenen Beitragskosten hinfällig.

jp

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