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Fondsbesteuerung: Freibetrag für Altanteile vervielfachen

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Bisher mussten viele Anleger die Erträge ihrer Fonds nicht versteuern. Das hat sich mit Jahresbeginn geändert. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Bisher mussten viele Anleger die Erträge ihrer Fonds nicht versteuern. Das hat sich mit Jahresbeginn geändert. Foto: Andrea Warnecke/dpa © Andrea Warnecke

Mit Beginn des neuen Jahren haben sich die Regelungen zur Fondsbesteuerung geändert. Was es für Anleger zu beachten gilt, erläutert die Stiftung Warentest in «Finanztest» (Ausgabe 1/2018).

Berlin (dpa/tmn) - Wer vor 2009 Anteile von Fonds gekauft hat, musste für Wertsteigerungen keine Abgeltungsteuer zahlen. Mit den neuen Regelungen zur Fondsbesteuerung hat sich das allerdings ab dem 1. Januar 2018 geändert.

Die gute Nachricht: Altanleger bekommen einen Freibetrag von 100 000 Euro. Alle ab dem 1. Januar erzielten Kursgewinne bleiben bei einem späteren Verkauf bis zu diesem Betrag steuerfrei.

Dieser Freibetrag kann vervielfacht werden, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 1/2018). Der Trick: Anleger müssen dafür ihre Anteile auf mehrere Beschenkte aufteilen. Denn der Freibetrag gilt personenbezogen. Verschenkt also beispielsweise ein Anteilseigner einen Teil seiner Altanteile an seine Kinder, bekommen auch diese den Freibetrag.

Wichtig zu beachten: Die Schenkung muss ernst gemeint sein und auch vertraglich festgehalten werden. Eine Rückschenkung ist verboten. Schenkungen sind außerdem nur innerhalb bestimmter Freigrenzen und Fristen steuerfrei.

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