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Jetzt noch Zulagen für die Riester-Rente sichern

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Wer bisher versäumt hat, einen Antrag auf Riester-Zulagen zu stellen, hat noch Zeit bis 31. Dezember 2018. Der Anspruch besteht dann bis zu zwei Jahre rückwirkend. Foto: Jens Büttner
Wer bisher versäumt hat, einen Antrag auf Riester-Zulagen zu stellen, hat noch Zeit bis 31. Dezember 2018. Der Anspruch besteht dann bis zu zwei Jahre rückwirkend. Foto: Jens Büttner © Jens Büttner

Riester-Sparer bekommen die staatliche Zulage nicht automatisch. Wichtig ist, einen Antrag zu stellen. Dafür gibt es jedoch Fristen. Was Vertragsinhaber wissen sollten:

Berlin (dpa/tmn) - Wer mit einer Riester-Rente für sein Alter vorsorgt, kann staatliche Zulagen erhalten. Dafür müssen Verbraucher einen Antrag beim Anbieter des Riester-Vertrages einreichen. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Verbraucher können sich die Zulagen für das Jahr 2016 somit noch bis zum 31. Dezember 2018 sichern. Danach verfällt der Anspruch. Einfacher geht es, indem man den Anbieter mit einem Dauerzulagenantrag dazu bevollmächtigt, dass er die Zulagen selbst beantragen kann. Dann ist es aber wichtig, den Anbieter auf dem Laufenden zu halten - ihm also Veränderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen mitzuteilen, etwa die Geburt eines Kindes, eine Gehaltserhöhung, Arbeitslosigkeit.

Deutsche Rentenversicherung

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

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