Ein Arbeitnehmer warf seine Steuererklärung kurz vor Ablauf der Frist in den Briefkasten. Die Adresse war allerdings leider die falsche.
Steuerzahler sind selbst dafür verantwortlich, ihre Steuererklärung rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Was droht, wenn die Erklärung kurz vor Ablauf der Frist im falschen Briefkasten landet?
Darum drehte sich ein Streit, der schlussendlich beim Bundesfinanzhof landete.
Was passieren kann, wenn die Steuererklärung* kurz vor der Abgabefrist beim falschen Finanzamt landet, musste ein Arbeitnehmer erfahren, der nun die Konsequenzen tragen muss: Der Mann hat seine Steuererklärung am Silvesterabend in den Nachtbriefkasten des Finanzamts eingeworfen - allerdings nicht bei dem für ihn zuständigen. Die freiwillige Erklärung wurde dann zwar an das richtige Finanzamt weitergeleitet, allerdings erst nach dem Jahreswechsel, schildert die Deutsche Presse-Agentur den Rechtsstreit, der schlussendlich vor dem Bundesfinanzhof landete. Der Vorfall selbst ist schon einige Zeit her.
Finanzamt wollte Steuererklärung nicht bearbeiten
Denn das zuständige Finanzamt habe die Bearbeitung der Erklärung abgelehnt - mit dem Argument, dass die Abgabefrist abgelaufen sei, heißt es weiter in dem Bericht. Damit war das Finanzamt im Recht, wie der Bundesfinanzhof entschied: Es genügt zwar, dass die Unterlagen im Briefkasten des richtigen Finanzamtes eingeworfen werden. Dies war in diesem Fall aber nicht gegeben. Deshalb bestätigte das Gericht die Weigerung des Finanzamtes, den Steuerfall noch zu bearbeiten (Az.: VI R 37/17).
Steuererklärung nicht kurz vor Fristablauf abgeben
Auch andere Steuerzahler* kann es treffen: Wer seine freiwillige Erklärung zwar rechtzeitig, aber beim falschen Finanzamt abgibt, muss damit rechnen, dass sie als verspätet zurückgewiesen wird. „Das heißt konkret, die erhoffte Steuererstattung ist weg“, weiß Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler dem dpa-Bericht zufolge.
Wer seine Steuererklärung erst kurz vor Fristablauf abgibt, sollte also vorher unbedingt prüfen, welches Finanzamt für ihn zuständig ist. „Das ist gerade in Großstädten mitunter nicht einfach“, wird Isabel Klocke in dem Bericht weiter zitiert. Helfen soll die Suchfunktion auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern. (ahu) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks
Das passiert, wenn niemand mehr mit Bargeld bezahlt
Gerade in der Corona-Krise laden viele Geschäfte ihre Kunden ein, mit Karte zu bezahlen. Bargeld scheint weiter an Bedeutung zu verlieren - das hat einen Nachteil.
Neue Abschreibungsregeln für Laptops – wohl auch Homeoffice betroffen
Wer einen Laptop anschafft, den er auch beruflich nutzt, soll diesen künftig besser steuerlich geltend machen können. Aus dem Finanzministerium kommt folgender Vorschlag.
In der Pandemie wird nicht gespart: Markenartikel boomen
Es klingt paradox: Trotz Kurzarbeit und Zukunftsängsten greifen Verbraucherinnen und Verbraucher in der Corona-Krise deutlich häufiger zu Markenartikeln. Die …
Von Mo. bis Fr. in der Zeit von 18 bis 9 Uhr und am Wochenende werden keine neuen Kommentare freigeschaltet.
Bitte bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht.