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Mit Spenden Steuern sparen

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Geldspenden können in vielen Fällen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Monika Skolimowska
Geldspenden können in vielen Fällen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Monika Skolimowska © Monika Skolimowska

Geldspenden an gemeinnützige Organisationen lassen sich häufig steuerlich absetzen. Welche Bedingungen sind zu erfüllen, damit man die Spende als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung ausweisen kann?

Berlin (dpa/tmn) - Wer Geld spendet, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen. Der Betrag muss dafür aber an eine steuerbegünstigte Organisation überwiesen worden sein - dazu gehören beispielsweise Kirchen, Museen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen oder politische Parteien.

Nur dann können Verbraucher ihre Spende als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angeben. Spenden für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Organisationen kann man bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzen. Liegt die Spende über diesem Höchstbetrag, kann der überschüssige Betrag vorgetragen werden - dann wird er steuerlich im nächsten Jahr berücksichtigt.

Oft übermitteln Organisationen die Spendenbescheinigung direkt elektronisch an das Finanzamt. Falls nicht, gilt ab der Steuererklärung für 2017: Die Pflicht zur Einreichung von Spendenquittungen und Belegen entfällt. Allerdings sollte man Spendenbescheinigungen aufbewahren - falls das Finanzamt doch Rückfragen hat. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin.

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