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Neue Beschwerdestelle für Verbraucher bei Zusatzentgelten

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Beim Bezahlen von Waren per Sepa-Überweisung dürfen für Verbraucher keine Zusatzkosten entstehen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild
Beim Bezahlen von Waren per Sepa-Überweisung dürfen für Verbraucher keine Zusatzkosten entstehen. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild © Jens Büttner

Verbraucher müssen es nicht mehr hinnehmen, wenn Händler für gängige Zahlarten eine Gebühr verlangen. Denn diese Praxis ist laut EU-Richtlinie nun untersagt. Wer dennoch mit Zusatzkosten konfrontiert wird, kann sich an eine Beschwerdestelle wenden.

Bad Homburg (dpa) - Bei Reisebuchungen im Internet ist es oft Usus: Für die Zahlung per Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung verlangt der Anbieter ein zusätzliches Entgelt. Dem schiebt der Gesetzgeber nun einen Riegel vor.

Von diesem Samstag an (13. Januar) ist es Händlern - online wie an der Ladenkasse - untersagt, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten solche Aufschläge vom Verbraucher einzufordern.

Die Wettbewerbszentrale hat sich vorgenommen, die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in Deutschland scharf zu überwachen. Die Bad Homburger Institution hat eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Verbraucher und Gewerbetreibende Fälle melden können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt werden. Die Wettbewerbszentrale setzt sich dann - notfalls per Klage - für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ein.

Nicht zulässig ist nach Angaben der Wettbewerbszentrale künftig, Verbrauchern Zusatzkosten für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen per Sepa-Lastschrift aufzubrummen. Das gleiche gilt für die Bezahlung per Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung sowie per Kreditkarte wie Visa und Mastercard.

Die Beschwerde kann entweder online, per Brief oder per E-Mail erfolgen. Anschrift: Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg, oder per E-Mail: zahlungsentgelte@wettbewerbszentrale.de erfolgen.

EU-Richtlinie

Webseite der Wettbewerbszentrale

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