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Risikolebensversicherung: Wie Sie Ihre Familie vor dem finanziellen Ruin schützen

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Der plötzliche Tod eines Menschen stellt die Hinterbliebenen oft vor ungeahnte finanzielle Probleme. Mit einer Risikolebensversicherung kann das vermieden werden.

Niemand denkt gerne über den eigenen Tod nach. Insbesondere die Vorstellung, dass Angehörige ohne einen zurechtkommen müssen, sollte der schlimmste Fall eintreten, ist wohl für die meisten Menschen ein Graus. Doch gerade Familien mit Kindern sollten sich Gedanken darüber machen.

Risikolebensversicherung: Worauf Sie achten sollten

Eine Risikolebensversicherung bietet eine Möglichkeit zur finanziellen Absicherung. Bevor man jedoch vorschnell einen Vertrag unterschreibt, sollte man sich zunächst über einige wichtige Details im Klaren sein. Denn eine Risikolebensversicherung kann auf unterschiedlichste Weise abgeschlossen werden, wobei manche Optionen beispielsweise sinnvoller für verheiratete Paare sind, während andere eher Unverheirateten Vorteile bieten. Auch die Wahl der Versicherungssumme, deren Höhe die Beiträge beeinflusst, sollte gut durchdacht sein.

Eltern mit Baby auf dem Sofa
Mit einer Risikolebensversicherung kann man die Familie vor dem Ruin schützen. (Symbolbild) © WavebreakmediaMicro/Imago

Risikolebensversicherung — das hört sich erst einmal nach einem ziemlich großen Wort an. Und tatsächlich geht es um Tod. Denn eine Risikolebensversicherung ist dafür da, im Todesfall eine festgesetzte Summe an die Hinterbliebenen der verstorbenen Person auszuzahlen. Sie gehört ebenso wie beispielsweise die Sterbegeldversicherung zu den sogenannten Todesfallversicherungen. Im Gegensatz zur Lebensversicherung kann die Risikolebensversicherung nicht als Altersvorsorge genutzt werden, da sie nur im tatsächlichen Todesfall ausgezahlt wird. Grundsätzlich gilt: Ihre Versicherungen sollten Sie regelmäßig überprüfen, mit einem Anbieterwechsel können Sie oft Geld sparen.

Um zu verstehen, wie eine Risikolebensversicherung funktioniert, sollte man zunächst die wichtigsten Grundbegriffe kennen. Bei der oder dem Versicherten handelt es sich um die Person, deren potenzieller Todesfall im Vertrag abgesichert wird. Die Versicherte kann selbst den Vertrag abschließen oder im Vertrag einer anderen Person versichert sein. Die Versicherungssumme ist der Geldbetrag, der im Vertrag festgesetzt ist und im Sterbefall ausgezahlt wird. Bei den Bezugsberechtigten handelt es sich um die Empfänger der Versicherungssumme, also diejenigen, die im Todesfall das Geld erhalten.

Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?

Für viele Menschen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung eher nachrangig. Anderweitige Investitionen in die Zukunft scheinen zunächst sinnvoller als die Absicherung für den unwahrscheinlichen Fall eines zu frühen Todes. Doch häufig ist eine Risikolebensversicherung durchaus eine gute Entscheidung. Insbesondere Personen, deren Angehörige finanziell von ihnen abhängig sind, sollten einen Vertragsabschluss in Betracht ziehen. Das können beispielsweise Beziehungspartner sein, die im gemeinsamen Haushalt Alleinverdiener sind oder zumindest den Großteil des Einkommens einbringen.

Eltern bietet eine Risikolebensversicherung zudem die Möglichkeit, die Versorgung ihrer Kinder auch nach dem Tod sicherzustellen. In bestimmten Lebensumständen sollte ein Vertragsabschluss unbedingt in Erwägung gezogen werden, zum Beispiel wenn eine Immobilie auf Kredit gekauft wurde. Auch nicht verheiratete Paare sind besonders gute Kandidaten für eine Risikolebensversicherung, da zumeist weniger rechtliche Absicherung besteht als bei Verheirateten. Generell kann gesagt werden: Wer nicht möchte, dass seine Angehörigen nach dem eigenen Tod plötzlich in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollte sich über die Möglichkeiten einer entsprechenden Versicherung informieren.

Wichtige Fakten zur Risikolebensversicherung

Wer sich dazu entschlossen hat, eine Risikolebensversicherung abzuschließen, sieht sich also nicht selten mit einem Übermaß an Informationen konfrontiert. Bevor man sich allerdings mit den Details der verschiedenen Versicherungsformen befasst, sollte man sich mit einigen grundlegenden Fakten vertraut machen. Dazu gehört, dass Risikolebensversicherungen individuell angepasst werden. Laufzeit und Versicherungssumme können daher den Lebensumständen entsprechend selbst festgelegt werden. Gerade für Paare stellt sich gleich zu Beginn eine wichtige Frage: Was passiert, wenn wir uns trennen? In den meisten Fällen ist das glücklicherweise kein Problem, denn die bezugsberechtigte Person kann im Nachhinein noch geändert werden.

Eltern, die ihre Kinder als Bezugsberechtigte angegeben haben, müssen wissen, dass die Versicherungssumme nur an Volljährige ausgezahlt wird. Ist der Nachwuchs noch minderjährig, muss zunächst ein Vormund das Geld verwalten.

Ein tragischer Trugschluss besteht außerdem für Menschen, die vorhaben Suizid zu begehen. Dieser Fall ist häufig nicht abgedeckt oder gilt erst mehrere Jahre nach Vertragsabschluss. Keinesfalls sollten beim Abschluss einer Risikolebensversicherung falsche Angaben gemacht werden! Denn Anbieter, die herausfinden, dass die versicherte Person im Vertrag gelogen hat, verweigern im tatsächlichen Todesfall nicht selten die Auszahlung der Versicherungssumme. Risikolebensversicherungen sollten ausschließlich bei Anbietern abgeschlossen werden, die Teil der Protektor Le­bens­ver­si­che­rungs-AG sind. Nur dann ist sichergestellt, dass die Versicherungssumme auch ausgezahlt wird, wenn der Anbieter pleite ist.

Welche Möglichkeiten für eine Risikolebensversicherung gibt es?

Eine Risikolebensversicherung kann auf zahlreiche unterschiedliche Arten abgeschlossen werden. Für Ehepaare bieten sich einzelne Verträge an, in denen die jeweiligen Partner sich gegenseitig die Versicherungssumme zusprechen. Im Trennungsfall behält jeder seinen Vertrag und gibt, wenn gewünscht, eine neue Person, beispielsweise ein gemeinsames Kind, als Bezugsberechtigten an. Für Unverheiratete ist der Abschluss von Über-Kreuz-Verträgen sinnvoller. In diesem Fall geben beide Partner den jeweils anderen als Versicherten und sich selbst als Bezugsberechtigten an.

Tritt der Todesfall ein, erhält man die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag. Der Vorteil daran ist, dass im Gegensatz zu Einzelverträgen keine Erbschaftssteuer fällig wird, da man selbst Vertragsinhaber war. Der Erbschaftsfreibetrag liegt für unverheiratete Paare nämlich nur bei 20.000 Euro, während verheirateten Paaren 500.000 Euro zustehen. Auch Über-Kreuz-Verträge haben ein Schlupfloch, wenn es doch zur Trennung kommen sollte: Beide Parteien können dann einfach den Vertrag des jeweils anderen übernehmen. Paare müssen jedoch nicht immer gleich zwei Risikolebensversicherungen abschließen. Auch ein gemeinsamer Vertrag, bei dem im Sterbefall die hinterbliebene Person die Versicherungssumme erhält, ist möglich. Der Nachteil an diesem auch „verbundene Leben“ genannten Vertrag ist allerdings, dass er im Trennungsfall nicht geteilt werden kann und deshalb eine Kündigung nötig wird.

Risikolebensversicherung: Versicherungssumme, Laufzeit, Zusatzleistungen

Eine Risikolebensversicherung soll die geliebten Angehörigen auf lange Sicht finanziell absichern. Doch woher soll man bereits bei Abschluss des Vertrags wissen, wie die Welt der Zukunft aussehen wird? Damit auch potenzielle Veränderungen auf dem globalen Finanzmarkt berücksichtigt werden können, gibt es unterschiedliche Optionen bei der Wahl der Versicherungssumme. Eine konstante Versicherungssumme bleibt immer gleich hoch, unabhängig von Inflation oder anderen gesellschaftlichen Entwicklungen. Eine steigende Versicherungssumme wächst im Laufe der Zeit und stellt damit sicher, dass auch Jahrzehnte nach Vertragsabschluss im Todesfall ausreichend Geld zur Verfügung steht. Zu bedenken ist in diesem Fall, dass sich ebenso die Beiträge stetig erhöhen. Außerdem wird zu einem späteren Zeitpunkt häufig nicht mehr so viel finanzielle Unterstützung benötigt, da ein Kredit bereits abbezahlt ist und der Nachwuchs auf eigenen Beinen steht.

Eine fallende Versicherungssumme schrumpft während der Vertragslaufzeit. Sie verursacht die geringsten Beiträge und eignet sich besonders, wenn Schulden bei der Bank abgetragen werden. Die Laufzeit einer Risikolebensversicherung kann individuell angepasst werden. Generell gilt: je länger, desto teurer. Der Vertrag sollte in jedem Fall aber mindestens für den Zeitraum abgeschlossen werden, in dem die Bezugsberechtigten die finanzielle Unterstützung sicher benötigen. Zahlreiche Anbieter locken heute ferner mit attraktiven Zusatzleistungen wie Verlängerungsoptionen und vorgezogenen Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Ob diese im individuellen Fall allerdings wirklich nötig sind, sollte im Vorhinein genauestens abgewogen werden.

Risikolebensversicherung: Raucher müssen mehr bezahlen

Der wichtigste Faktor beim Abschluss einer Risikolebensversicherung ist zweifelsfrei die Höhe der Versicherungssumme. Je kleiner diese ausfällt, desto günstiger werden die Beiträge. Doch der Betrag muss mindestens groß genug sein, um im Todesfall finanzielle Sicherheit zu bieten. Glücklicherweise gibt es eine Faustregel, die bei der Wahl der Versicherungssumme hilft. Einzelpersonen sollten in etwa das dreifache ihres Bruttojahresgehaltes auf ihre offene Kreditsumme aufschlagen. Wer Kinder hat, nimmt das vier- oder fünffache des Bruttojahresgehaltes zur Grundlage. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung variieren je nach Anbieter. Im Durchschnitt kann man bei einer Versicherungssumme in Höhe von 200.000 Euro mit Beiträgen zwischen 100 und 300 Euro jährlich rechnen. Für die Beitragshöhe spielen allerdings auch persönliche Faktoren eine Rolle. Raucher, Übergewichtige oder Menschen mit gefährlichen Hobbys müssen beispielsweise meist tiefer in die Tasche greifen.

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