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Rundfunkbeitrag 2019: Alles Wissenswerte über Höhe, Umzug und Befreiung

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Von: Jasmin Farah

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Umzug, Beitragshöhe oder Befreiung: Alles Wissenswerte zum Rundfunkbeitrag, der vor Januar 2013 als GEZ-Gebühr bekannt war, erfahren Sie hier.

Auch 2019 beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro monatlich. Dieser Betrag wird von allen deutschen Haushalten an den allgemeinen Beitragsservice entrichtet. In den vergangenen Jahren war er allerdings noch höher. Im April 2015 wurde die Gebühr um 48 Cent und damit auf den jetzigen Betrag gesenkt.
1 / 5Auch 2019 beläuft sich der Rundfunkbeitrag auf 17,50 Euro monatlich. Dieser Betrag wird von allen deutschen Haushalten an den allgemeinen Beitragsservice entrichtet. In den vergangenen Jahren war er allerdings noch höher. Im April 2015 wurde die Gebühr um 48 Cent und damit auf den jetzigen Betrag gesenkt. © dpa
Sozial Schwächere, die einer sogenannten "besonderen wirtschaftlichen Härte" unterliegen, können sich per Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen Arbeitslose, Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger, Asylbewerber, Rentner, Pflegebedürftige, Taubblinde, Studenten mit Bafög-Förderung sowie Azubis. Außerdem brauchen Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen RF in ihrem Ausweis stehen haben, nur monatliche 5,83 Euro entrichten.
2 / 5Sozial Schwächere, die einer sogenannten "besonderen wirtschaftlichen Härte" unterliegen, können sich per Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen Arbeitslose, Sozialhilfe- und Hartz IV-Empfänger, Asylbewerber, Rentner, Pflegebedürftige, Taubblinde, Studenten mit Bafög-Förderung sowie Azubis. Außerdem brauchen Menschen mit einer Behinderung, die das Merkzeichen RF in ihrem Ausweis stehen haben, nur monatliche 5,83 Euro entrichten. © dpa / Stephan Scheuer
Da der Rundfunkbeitrag für alle verpflichtend ist, braucht Sie der Beitragsservice zum Zahlen nicht auffordern. Falls Sie aber die Zahlungen auf Dauer einstellen, wird er Ihnen Mahnungen schicken. Wenn Sie auf diese nicht innerhalb von vier Wochen reagieren, wird Ihnen ein Säumniszuschlag von acht Euro auferlegt. Falls Sie diesem ebenfalls nicht nachkommen, folgt ein Festsetzungsbescheid, in dem alle offenen Zahlungen gelistet sind. Ansonsten droht der Gerichtsvollzieher - und mögliche Konto- oder Gehaltspfändungen. Im Extremfall kann es sogar zu einer Beugehaft von bis zu drei Monaten kommen.
3 / 5Da der Rundfunkbeitrag für alle verpflichtend ist, braucht Sie der Beitragsservice zum Zahlen nicht auffordern. Falls Sie aber die Zahlungen auf Dauer einstellen, wird er Ihnen Mahnungen schicken. Wenn Sie auf diese nicht innerhalb von vier Wochen reagieren, wird Ihnen ein Säumniszuschlag von acht Euro auferlegt. Falls Sie diesem ebenfalls nicht nachkommen, folgt ein Festsetzungsbescheid, in dem alle offenen Zahlungen gelistet sind. Ansonsten droht der Gerichtsvollzieher - und mögliche Konto- oder Gehaltspfändungen. Im Extremfall kann es sogar zu einer Beugehaft von bis zu drei Monaten kommen. © dpa / Christophe Gateau
Doch was tun, wenn man umzieht? Dann tut es not, dass Sie sich online oder schriftliche beim allgemeinen Beitragsservice abmelden bzw. ummelden. Aber auch wenn jemand verstirbt, müssen sich die Hinterbliebenen um die Auflösung des Haushalts kümmern. Dazu gehört auch das Kündigen des Beitragskontos der Person. Dazu benötigen Sie stets die neunstellige Beitragsnummer des Kontoinhabers. Auch wer ins Ausland zieht, muss zuvor die Rundfunkgebühr über die Homepage kündigen. Diese tritt dann nach Bestätigung des Beitragsservices bis zum Ende des Monats in Kraft.
4 / 5Doch was tun, wenn man umzieht? Dann tut es not, dass Sie sich online oder schriftliche beim allgemeinen Beitragsservice abmelden bzw. ummelden. Aber auch wenn jemand verstirbt, müssen sich die Hinterbliebenen um die Auflösung des Haushalts kümmern. Dazu gehört auch das Kündigen des Beitragskontos der Person. Dazu benötigen Sie stets die neunstellige Beitragsnummer des Kontoinhabers. Auch wer ins Ausland zieht, muss zuvor die Rundfunkgebühr über die Homepage kündigen. Diese tritt dann nach Bestätigung des Beitragsservices bis zum Ende des Monats in Kraft. © dpa / Carmen Jaspersen
Die Öffentlich-Rechtlichen Sender fordern eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Und das am besten schon ab 2021. Experten gehen davon aus, dass dieser dann ein Euro mehr betragen könnte. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder fordert, diesen vom 1. Januar 2023 an ein Indexmodell der Länder zu koppeln. So soll der Rundfunkbeitrag automatisch in gleicher Höhe wie die Verbraucherpreise steigen  und damit die Inflation ausgleichen.
5 / 5Die Öffentlich-Rechtlichen Sender fordern eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Und das am besten schon ab 2021. Experten gehen davon aus, dass dieser dann ein Euro mehr betragen könnte. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder fordert, diesen vom 1. Januar 2023 an ein Indexmodell der Länder zu koppeln. So soll der Rundfunkbeitrag automatisch in gleicher Höhe wie die Verbraucherpreise steigen und damit die Inflation ausgleichen. © dpa / Jens Kalaene

Manche verfluchen ihn und manche finden ihn gerechtfertigt: Doch egal, was man vom Rundfunkbeitrag hält, alle deutschen Haushalte sind dazu verpflichtet, ihn zu zahlen. Es gibt zwar immer wieder Debatten, ob er zulässig sei oder sogar in den nächsten Jahren weiter steigen soll, dennoch ranken viele (Un-)Wahrheiten um die einstige GEZ-Gebühr.

Oben in der Fotostrecke erfahren Sie alles rund um den Rundfunkbeitrag, was Sie wissen müssen - von der Höhe des Betrags 2019, über eine mögliche Barzahlung bis hin zu den Folgen einer Beugehaft.

Lesen Sie hier: Rundfunkbeitrag: Erhalten Sie diesen Brief, droht eine saftige Nachzahlung.

jp

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