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Sperrnummer 116 116 gilt auch für Online-Banking

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Beim Verlust der Geldkarte ruft man den Sperr-Notruf an. Die gleichen Nummern gelten auch fürs Online-Banking. Foto: Angelika Warmuth/dpa
Beim Verlust der Geldkarte ruft man den Sperr-Notruf an. Die gleichen Nummern gelten auch fürs Online-Banking. Foto: Angelika Warmuth/dpa © Angelika Warmuth

Wer seine Bankkarte verloren hat, kann diese über einen zentralen Notruf sperren lassen. Das gilt auch für den Online-Banking-Zugang. Besser jedoch, wenn es nicht erst dazu kommt. Worauf sollten Verbraucher achten?

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Viele Bundesbürger erledigen ihre Bankgeschäfte online. Damit das sicher ist, müssen Endgeräte wie Computer, Tablet und Smartphone gut geschützt sein.

Die Software sollte immer aktuell sein, besonders der Internetbrowser und die Banking-App. Zugangsdaten sollten auch nicht im Handy, auf dem Computer oder in der Cloud gespeichert werden. Für Computer sind ein aktuelles Antivirenprogramm und eine Firewall notwendig.

Wer den Verdacht hat, dass Fremde Zugriff auf das Konto haben, kann den Online-Banking-Zugang auch über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 beziehungsweise +49 (0) 30 4050 4050 rund um die Uhr sperren.

Die Sperrung schützt vor finanziellen Schäden. Der Anruf ist aus Deutschland kostenfrei. Die Gebühren für Anrufe aus dem Ausland sind abhängig vom Anbieter.

Infos zum Sperr-Notruf

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