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Steuererklärung 2020: Finanzausschuss lehnt Fristverlängerung für Steuerberater ab

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Checkliste für die Steuererklärung
Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2020 bis spätestens Ende Mai eingereicht haben.  © Oliver Berg/dpa

Die Fraktion von CDU und CSU hatte gefordert, die Frist zum Einreichen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 wegen der Corona-Krise bis Ende August zu verlängern.

Der Finanzausschuss im Bundestag hat einen Vorstoß der Union zur Entlastung von Steuerberatern abgelehnt. Die Fraktion von CDU und CSU hatte gefordert, die Frist zum Einreichen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 wegen der Corona-Krise bis Ende August zu verlängern. Das lehnten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP am Mittwoch (12. Januar) ab.

Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2020* bis spätestens Ende Mai eingereicht haben. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, hatte auch der Steuerzahlerbund argumentiert. Die Steuerberater beantragten auch Wirtschaftshilfen und kümmerten sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise gerieten sie deshalb zunehmend ans Limit.

Lesen Sie zudem: Steuer 2022: Das ändert sich in diesem Jahr für zahlreiche Verbraucher

Die SPD-Fraktion argumentierte laut Bundestags-Mitteilung, die Frist sei bereits einmal verlängert worden. Wenn es eine weitere Verlängerung geben solle, müsse diese nicht nur für Steuerberater, sondern auch für die Steuerzahler gelten, die ihre Steuererklärung alleine einreichen. (dpa/ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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