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Strompreiserhöhungen berechtigen zur Sonderkündigung

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Wird eine Stromkostenerhöhung nicht rechtzeitig angekündigt, kann der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Foto: Jens Kalaene/dpa
Wird eine Stromkostenerhöhung nicht rechtzeitig angekündigt, kann der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen. Foto: Jens Kalaene/dpa © Jens Kalaene

Wenn Strom teurer wird, müssen Verbraucher nicht gleich drastisch an Licht oder Computerzeiten sparen. Es gibt auch rechtliche Mittel, sich gegen schlecht angekündigte Erhöhungen zu wehren.

Heidelberg (dpa/tmn) - Die Strompreise steigen wieder: Im April wollen 33 Stromversorger ihre Preise im Schnitt um rund drei Prozent anheben, teilt das Vergleichsportal Verivox mit.

Grundsätzlich müssen Versorger ihre Kunden auf eine Preisänderung «rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode» hinweisen. Kunden, die schon einmal den Stromanbieter gewechselt und einen Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungsfristen gewählt haben, können dann ihr Sonderkündigungsrecht nutzen.

Die Kündigung sollte per Einschreiben verschickt werden. Wer Strom vom Grundversorger bezieht, hat grundsätzlich eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen.

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