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Trinkgeld für Handwerker zu Weihnachten: Wie viel ist üblich?

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Von: Marcus Efler

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Nicht nur im Restaurant, auch zu Hause ist manchmal ein Trinkgeld angemessen – nämlich dann, wenn Handwerker anrücken. Aber welche Höhe sollte es sein?

Ein neues Waschbecken, eine Reparatur am Heizkessel, ein frischer Fassaden-Anstrich: Ein Fall für den Fachmann. Doch Gute Handwerker sind nicht immer einfach zu finden – vor allem, wenn es einigermaßen schnell gehen muss. Umso wichtiger ist es, dass man sich die Spezialisten warm hält.

Hand mti Euro-Noten
Nette Geste: Ein Trinkgeld nach getaner Arbeit © Tobias Ott/Imago

Trinkgeld für Handwerker: Checkliste hilft für passende Summe

Das geschieht natürlich in erste Linie mit einer pünktlichen Bezahlung der Rechnung nach getaner (und sauber ausgeführter) Arbeit. Die ist in den meisten Fällen (auch aufgrund der Inflation) schon mal nicht niedrig: Dass „Handwerk goldenen Boden hat“, gehört zu den Sprichwörtern, die zumindest aus Sicht der Kunden stimmen. Sollte man da sich noch mit einem Trinkgeld für die erbrachte Leistung erkenntlich zeigen?

Trinkgeld für Handwerker: Zehn Euro sind der Standard

Wenn man mit der Arbeit zufrieden ist (und nur dann), gehört ein kleiner Obolus in bar tatsächlich zum guten Ton. Zumal oft Angestellte oder Azubis eines Betriebes vor Ort sind, bei denen vom Rechnungsbetrag nicht viel hängen bleibt.

Doch wieviel ist angemessen? Bei der Antwort auf diese Frage hilft diese Übersicht:

Letzter Punkt hilft auch dabei, mit immer mal wieder diskret nach dem Rechten zu sehen – und bei der Gelegenheit nachzufragen, ob alles in Ordnung ist. Als Laie hat man zwar nur begrenzte Möglichkeit, die Qualität der Arbeit zu beurteilen, aber manche Fehler oder Missverständnisse kann man durchaus schon im Vorfeld abfangen.

Muss Trinkgeld versteuert werden?

Wenn es sich um Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern handelt, ist Trinkgeld in Deutschland immer steuerfrei. Aber nur als freiwillige Leistung – also als Ausdruck von Zufriedenheit.

Werden sie als Bedienungszuschläge automatisch fällig, erhält sie zuerst der Wirt und sind damit für ihn steuerpflichtig.

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