Kleine Aufmerksamkeit: Trinkgeld für Friseur, Müllabfuhr und Briefträger als Weihnachtsfreude – wer es annehmen darf
Viele würden sich gern mit einem Trinkgeld oder einem Geschenk beim Müllmann, dem Paketboten oder der Hausmeisterin bedanken. Doch nicht jeder darf es annehmen.
Die Weihnachtszeit nutzen viele, um anderen Menschen für ihren Einsatz zu danken. Sei es in Form eines Geschenks, oder manchmal auch mit einem extra Trinkgeld. Was man dazu wissen muss: Bestimmte Berufsgruppen dürfen gar kein Trinkgeld annehmen. Dazu gehören zum Beispiel Beamtinnen und Beamte, der Postbote oder die Schaffnerin, wie die Deutsche Presse-Agentur schildert.
Trinkgeld: Manche Berufsgruppen dürfen es nicht annehmen
Im Allgemeinen gilt, dass Mitarbeiter öffentlicher Unternehmen kein Bargeld über den eigentlichen Rechnungsbetrag hinaus entgegennehmen sollen, so Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern laut dem Bericht. Kleine Sachgeschenke im Rahmen bestimmter Wertgrenzen sind allerdings in Ordnung.

Brotzeit oder Plätzchen statt Trinkgeld zu Weihnachten
Was kann man Brief- und Paketzustellern oder den Mitarbeitern der Müllabfuhr zu Weihnachten oder zum Jahresende schenken? Der stellvertretenden Vorsitzenden der Deutschen-Knigge-Gesellschaft Linda Kaiser zufolge böten sich hier als kleine Aufmerksamkeit zum Beispiel Brotzeit, Kuchen, Snacks, Kaffee oder klassischerweise Plätzchen an, schildert dpa. Grundsätzlich ist es den Experten zufolge zudem ratsam, sich bei öffentlichen Unternehmen immer über die jeweiligen Wertgrenzen zu erkundigen – dazu gehören zum Beispiel meist die Müllabfuhren und auch die Deutsche Post.
Kleine Geschenke wie Schokolade statt Trinkgeld
Ob und bis zu welchem Wert Sach- und Geldgeschenke angenommen werden dürfen, kann sehr unterschiedlich geregelt sein – auch innerhalb einer Branche, wie auch Bayern3.de berichtet. Der Radiosender nennt konkrete Beispiele: „Die Deutsche Post DHL Group erlaubt geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro. Die Paketbotinnen und -boten von Hermes dürfen kleine Geschenke (wie Schokolade) und Trinkgelder bis zu zehn Euro annehmen.“
Ein Gutschein statt Trinkgeld – oder manchmal sogar gar nichts
Bei Beschäftigten des Abfallwirtschaftsbetriebs können sich die Regelungen wie in Bayern zudem von Stadt zu Stadt stark unterscheiden: „In München sind Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro okay (Bargeld ist verboten!)„, erklärt Bayern3.de. In Nürnberg sei es Mitarbeitern der Stadt generell verboten, Geschenke anzunehmen – mit der Ausnahme von Reklameartikeln. Am strengsten sei die Regelung in Würzburg: „Hier müssen die Stadtreiniger sowohl Geld als auch Geschenke komplett ablehnen.“ Bei privaten Unternehmen wie Hausmeister-Services oder Reinigungsfirmen sei das Thema „unbedenklicher“. Auch hier sollte man sich im Zweifel allerdings erkundigen, was in Ordnung ist. Erfahren Sie zudem hier, wie viel Trinkgeld beim Friseur üblich ist.