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Unfall auf Arbeitsweg: Kosten sind steuerlich absetzbar

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In der kalten Jahreszeit passieren viele Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Die Kosten können notfalls auch steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa
In der kalten Jahreszeit passieren viele Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Die Kosten können notfalls auch steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Kay Nietfeld/dpa © Kay Nietfeld

Nass, kalt, rutschig - in der kalten Jahreszeit passieren häufiger Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Das kann nicht nur zu einer körperlichen Beeinträchtigung führen, sondern auch zu erheblichen Kosten. Doch was ist, wenn keiner zahlt?

Hamburg (dpa/tmn) - Wer auf dem Weg zur Arbeit hat, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Wurden sie nicht durch den Arbeitgeber, den Unfallgegner oder eine Versicherung ersetzt, lassen sie sich als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Grundsätzlich erkennt die Finanzverwaltung dieses Vorgehen an, auch wenn Gerichte sie im Einzelfall infrage gestellt haben. Das erklärt der Bund der Steuerzahler Hamburg. Um den Nachweis gegenüber dem Finanzamt zu erleichtern, sollten alle Belege im Zusammenhang mit dem Unfall aufbewahrt werden.

Dazu zählen zum Beispiel das Protokoll der Polizei oder Aussagen von Zeugen, die belegen, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte.

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