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Unrechtmäßige Gebühren müssen automatisch erstattet werden

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Erhebt ein Bank rechtswidrig Gebühren, muss sie das eingezogene Geld wieder zurückzahlen. Das kann auch gelten, wenn die Forderung nicht vom Kunden, sondern von Verbraucherschützern stammt. Foto: Oliver Berg
Erhebt ein Bank rechtswidrig Gebühren, muss sie das eingezogene Geld wieder zurückzahlen. Das kann auch gelten, wenn die Forderung nicht vom Kunden, sondern von Verbraucherschützern stammt. Foto: Oliver Berg © Oliver Berg

Manchmal sind Kunden im Recht und wissen es nicht. Unternehmen dürfen das aber nicht ausnutzen. Verlangen sie etwa unzulässige Gebühren, müssen sie das eingezogene Geld im Zweifel auch von selbst wieder auszahlen.

Dresden (dpa/tmn) - Gebühren sind nicht immer zulässig. Das Problem: Häufig wissen Kunden nicht, dass sie im Recht sind und streiten nicht mit Unternehmen um vergleichsweise kleine Beträge. Denn Aufwand und Nutzen stehen oft in einem Missverhältnis.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden können Kunden aber nun darauf setzen, dass unrechtmäßige Gebühren unaufgefordert auch wieder zurückgezahlt werden (Az.: 14 U 82/16).

In dem verhandelten Fall ging es um Gebühren, die ein Geldinstitut Kunden in Rechnung gestellt hatte, die ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt hatten. Für jede Pfändungsmaßnahme stellte die Bank den Betroffenen 30 Euro in Rechnung.

Da dieses Vorgehen rechtswidrig ist, mahnte die Verbraucherzentrale Sachsen die Bank ab. Das Geldinstitut erkannte die Abmahnung an, wollte das unrechtmäßig eingezogene Geld aber nicht erstatten. Die Kunden sollten es stattdessen selbst zurückfordern. Dagegen klagten die Verbraucherschützer erneut.

Mit Erfolg: Die Gebühr verstoße gegen geltendes Recht, erklärte das Oberlandesgericht. Für das pauschale Entgelt von 30 Euro gebe es weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Grundlage. Daher müsse die Bank das eingezogene Geld an die betroffenen Kunden auf eigene Kosten auch wieder auszahlen.

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