1. lokalo24
  2. Magazin
  3. Gesundheit

Wie melde ich mich richtig krank? Neuerung 2023 betrifft Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Erstellt:

Von: Anne Hund

Kommentare

Seit diesem Jahr müssen zahlreiche Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen. Das geschieht elektronisch.

Jeder kennt das: Man liegt mit Kopfschmerzen oder Fieber flach, und hätte am liebsten seine Ruhe. Trotzdem ist es wichtig, dass man sich beim Arbeitgeber zeitnah krankmeldet. Viele Betriebe verlangen zudem ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), und manche schon deutlich früher – im Arbeitsvertrag kann zum Beispiel stehen, dass ein Attest bereits ab dem ersten oder zweiten Tag erforderlich ist.

Arbeitsunfähigkeit melden: So funktioniert das neue eAU-Verfahren

Eine wichtige Neuerung zur AU müssen zahlreiche Beschäftigte ab sofort beachten: Seit diesem Jahr müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer keine Bescheinigung mehr vorlegen. Nach der Krankmeldung rufen Arbeitgeber stattdessen die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei den Krankenkassen ab. eAU-Verfahren heißt das Ganze. „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit“. Die Krankschreibung geht also digital von der Ärztin oder dem Arzt an die Kasse, wo sie der Arbeitgeber abruft. Wichtig: Die neue Regelung gilt nicht für Privatversicherte – sie müssen den Krankenschein wie gehabt sowohl bei der Krankenversicherung als auch beim Arbeitgeber einreichen.

Krankmeldung mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt
Wie beim gelben Schein erfährt der Arbeitgeber auch beim eAU-Verfahren nichts von der Diagnose oder dem Befund. © Fleig/Eibner-Pressefoto/Imago

Was außerdem bleibt: Weiterhin müssen gesetzlich Krankenversicherte, wie bisher auch, rechtzeitig zum Arzt gehen – damit er die erforderliche AU erstellen kann. Arbeitnehmer sollten – für ihre eigenen Unterlagen auf Wunsch – zudem wie gewohnt eine Version der AU auf Papier bekommen können. Darüber hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Blick auf die Reform unter Berufung auf den Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berichtet. Darauf finde sich weiter der Name des Arztes.

Krankmeldung: Wann müssen Sie sich krankmelden?

Bei der Krankmeldung selbst ändert sich nichts: Achten Sie wie immer darauf, dass Sie sich vor Dienststart oder – wie Arbeitsrechtler erklären –, in den ersten Betriebsstunden persönlich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Zudem sollten Sie ihm gleichzeitig mitteilen, wie lange Sie voraussichtlich als Arbeitskraft ausfallen.

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Gesundheit und Wohlbefinden finden Sie im regelmäßigen Gesundheits-Newsletter unseres Partners Merkur.de

Was müssen Sie bei einer Krankmeldung noch beachten

Jeder Betrieb hat zudem seine eigenen Regularien, die Sie bei der Krankmeldung beachten müssen. So kann zum Beispiel im Unternehmen vereinbart worden sein, dass Sie sich im Krankheitsfall bei einer bestimmten Person oder Abteilung im Haus per E-Mail oder telefonisch melden. Und dass Sie Ihren Chef oder die Kollegen, die möglicherweise während ihrer Arbeitsunfähigkeit manche Aufgaben von Ihnen übernehmen, etwa in Form einer Übergabemail inhaltlich über den aktuellen Stand informieren.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

Auch interessant

Kommentare