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Rente: Behinderung reduziert Eintrittsalter – keine Abzüge

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Von: Laura Knops

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Menschen mit schwerer Behinderung können früher in Rente gehen. Es gibt aber Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Während das Renteneintrittsalter in den letzten Jahren gestiegen ist, gibt es für manche Menschen die Möglichkeit, schon früher in den Ruhestand zu gehen – und das ohne Abzüge. Denn wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten oder unter einer schweren Behinderung leidet, kann schon früher abzugsfrei seine Rente beziehen. Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen und ob der frühe Ruhestand finanzielle Auswirkungen hat, erfahren Sie hier.

Renteneintrittsalter: Behinderung setzt es herunter

Eine Rentnerin arbeitet an einem Laptop (Symbolbild).
Rentenanwärter müssen die 35-jährige Wartezeit am Tag des Rentenbeginns erfüllen (Symbolbild). © photothek / Imago

Ab dem 1. Juli 2022 sollen die Rentenbezüge um mehr als fünf Prozent steigen. Das ist gerade für Menschen, die sich auf die Rente freuen, eine gute Nachricht. Auch Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, sollen von dem Zuschuss profitieren. Wer unter einer Behinderung leidet, hat zudem die Möglichkeit, vor der allgemeinen Regelaltersgrenze den Ruhestand zu genießen.

Der Schwerbehindertenstatus ermöglicht es, vor dem 63. Geburtstag in Rente zu gehen. So können Menschen mit einer Schwerbehinderung zwei Jahre früher als im Regelfall ihre Bezüge beziehen. Wer einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent in Kauf nimmt, kann sogar – abhängig vom Geburtsjahr – bis zu fünf Jahre früher seine Rente beginnen. Dies ist allerdings nicht für jeden eine Option, da mit dem Rentenbeginn keine Beiträge mehr gezahlt werden. Die Folge: Die Rentenanwartschaft wächst nicht mehr und die Rente fällt deutlich niedriger aus.

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Renteneintrittsalter: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Um seine Rente vorzeitig ohne Abschläge beziehen zu können, müssen Versicherte zwei wichtige Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss der Schwerbehindertenstatus vor dem Rentenbeginn bestätigt sein. Das bedeutet, dass ein Behinderungsgrad von mindestens 50 erfüllt sein muss. Der Grad der Behinderung (GdB) gibt dabei an, wie stark sich eine Behinderung sowohl körperlich als auch psychisch im Alltag auswirkt. Außerdem müssen Rentenanwärter die 35-jährige Wartezeit am Tag des Rentenbeginns erfüllen.

Gerade beim Thema Wartezeit lohnt es sich, genau hinzuschauen. Denn beträgt die Wartezeit weniger als 35 Jahre, besteht kein Anspruch auf eine vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung. Es ist daher sinnvoll, mögliche Lücken frühzeitig aufzudecken und abzuklären.

Renteneintrittsalter: Wann besteht eine Schwerbehinderung

Ab einem Behinderungsgrad von 50 besteht nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung eine Schwerbehinderung. Um einen Schwerbehinderten-Ausweis zu erhalten, müssen Betroffene jedoch zunächst einen Antrag beim zuständigen Amt, dem Versorgungsamt des zuständigen Bundeslandes, ausfüllen. Dort wird dann geprüft, welche Behinderungen vorliegen. Liegen zudem mehrere Erkrankungen vor, werden diese in einem Gesamtwert – dem Behinderungsgrad – betrachtet.

Die frühzeitige Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung tritt, wie oben bereits beschrieben, zudem nur dann in Kraft, wenn betroffene Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Zur Mindestversicherungszeit zählen dabei nicht nur Zeiten mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, sondern auch Phasen wie Kindererziehungszeiten oder Krankengeldbezug.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.

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