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Nächtliche Ausgangssperre: Bußgeld droht – Brauchen Arbeitnehmer eine Bescheinigung vom Chef?

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Von: Andrea Stettner

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Wenn am Wohnort eine nächtliche Ausgangssperre gilt, dürfen Sie nur noch aus triftigem Grund die Wohnung verlassen. Für Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, kann es knifflig werden.

Ob im Rahmen der Bundesnotbremse* oder als Corona-Maßnahme in den Bundesländern: Vielerorts gilt derzeit eine nächtliche Ausgangssperre. Bewohner dürfen dann nur noch aus triftigen Gründen das Haus verlassen. Zählt der Weg zur Arbeit oder zum Kunden dazu? Wir zeigen, was Arbeitnehmer und Selbstständige beachten sollten.

Bundesnotbremse: Welche Regeln gelten während der Ausgangssperre?

Bei einer Ausgangssperre darf die Wohnung in der Regel nur noch aus triftigem Grund verlassen werden. Während der Bundesnotbremse gilt in Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner eine bundesweite Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Das betrifft auch nächtliche Autofahrten, wie wa.de berichtet*. Bewegung im Freien, etwa Spazierengehen und Joggen, ist alleine noch bis Mitternacht erlaubt. Die einzelnen Landesregierungen können jedoch strengere Regeln für die Ausgangssperre festsetzen. In Bayern sind etwa Spaziergänge und Joggingrunden nach 22 Uhr verboten.

Der Begriff Ausgangssperre ist in Deutschland nicht klar definiert. In den Verordnungen der Bundesländer wird nicht immer zwischen Ausgangssperre und Ausgangsbeschränkung unterschieden. Bei der Ausgangssperre gelten jedoch meist strengere Ausnahmegründe, um die Wohnung verlassen zu dürfen, als bei einer Ausgangsbeschränkung.

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Darf ich bei einer Ausgangssperre noch zur Arbeit fahren?

Obwohl das Homeoffice bei vielen Arbeitnehmern inzwischen zum Alltag gehört, müssen trotzdem noch Millionen Menschen in Deutschland täglich zur Arbeit – auch nachts. Wer in der Zeit der Ausgangssperre seinen Arbeitsweg antreten muss, der braucht sich keine Sorgen zu machen: Der Arbeitsweg gilt als triftiger Grund, um die Wohnung verlassen zu dürfen. Hier ist jedoch der jeweilige Wortlaut der Landesverordnungen (siehe unten) zu beachten. So ist etwa in Bayern die „Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke“ während der Ausgangssperre erlaubt.

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Brauche ich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, falls mich die Polizei kontrolliert?

Um bei einer Ausgangssperre zur Arbeit zu gelangen, ist eine Arbeitgeberbestätigung mit Firmenstempel und Unterschrift zwar nicht erforderlich, wird aber von Arbeitsrechtlern dringend empfohlen, um Ärger mit der Polizei zu vermeiden. „Im Falle von Polizeikontrollen sollte eine solche Bescheinigung für den Mitarbeiter ausreichend sein, um glaubhaft zu machen, dass er sich auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit befindet und damit einen triftigen Grund für das Verlassen der Wohnung hat“, erklärte Rechtsanwalt Philipp Byers von der Kanzlei Watson Farley & Williams in München in einem früheren Interview mit dem Handelsblatt. Wer einen triftigen Grund bei der Polizeikontrolle nicht glaubhaft machen kann, dem droht ein saftiges Bußgeld – in Bayern etwa beträgt der Regelsatz 500 Euro.

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Im Homeoffice bequem arbeiten

Wer auch im Homeoffice nicht auf Komfort verzichten möchte, für den ist ein ergonomischer Bürostuhl (werblicher Link) genau das richtige. Die Form der Rückenlehne passt sich perfekt dem menschlichen Körper an – Rückenschmerzen gehören damit der Vergangenheit an.

Die Corona-Verordnungen der Bundesländer im Überblick:

(as) *Merkur.de und wa.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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