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Beschäftigungsverbot für Schwangere: Was ist zu beachten?

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Ein Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn Leben oder die Gesundheit von Kind oder Mutter gefährdet sind. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Ein Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn Leben oder die Gesundheit von Kind oder Mutter gefährdet sind. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn © Andrea Warnecke

Werdende Mütter haben das Recht auf ein Beschäftigungsverbot. Allerdings müssen dafür wichtige Gründe vorliegen. Sind Schwangere betroffen, müssen sie keine Angst vor einem Lohnverlust haben.

Hamburg (dpa/tmn) - Nicht alle Frauen arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes: In einigen Fällen bekommen sie ein Beschäftigungsverbot. Dies kann entweder vom Frauenarzt oder vom Arbeitgeber ausgesprochen werden.

Entscheidend ist, ob der Job eine gesundheitliche Gefahr für Mutter oder Baby darstellt, erklärt Rechtsanwältin Sandra Runge. Kann die Mutter während ihrer Schwangerschaft und außerhalb der Mutterschutzfrist nicht mehr arbeiten, hat sie Anspruch auf Mutterschaftslohn. Diese Leistung entspricht dem Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft, erläutert Runge in der Zeitschrift «Nido» (Ausgabe Juli 2017).

Mutterschutzgesetz Paragraf 11

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