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Bundestag lockert Datenschutz für Kleinbetriebe

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Nach einer Novellierung der Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen müssen Betriebe nun mindestens 20 Mitarbeiter habe, bevor sie einen Datenschutzbeauftragen benennen müssen. Foto: Michael Kappeler/dpa
Nach einer Novellierung der Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen müssen Betriebe nun mindestens 20 Mitarbeiter habe, bevor sie einen Datenschutzbeauftragen benennen müssen. Foto: Michael Kappeler/dpa © Michael Kappeler

Bisher mussten Betriebe mit einer Größe ab zehn Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dieses Gesetzt hat der Deutsche Bundestag jetzt geändert.

Berlin (dpa) - Trotz massiver Kritik sollen die Datenschutz-Vorgaben für Kleinunternehmen gelockert werden. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt.

Befürworter sehen darin eine Maßnahme zum Bürokratieabbau, von der 90 Prozent der Handwerksbetriebe profitierten. Viele Datenschützer reagierten jedoch empört. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz warnte sogar, der Schaden für die Wirtschaft sei größer als der Nutzen. Bevor die umstrittene Neuregelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

ursprünglicher Gesetzentwurf der Bundesregierung

Beschlussempfehlung mit zahlreichen Änderungen

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