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Corona-Impfung während der Arbeitszeit? In diesem Fall können sich Mitarbeiter freistellen lassen

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Von: Andrea Stettner

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Wer sich gegen Corona impfen lässt, muss erst einmal einen der begehrten Impftermine ergattern. Können sich Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit immunisieren lassen?

Die Corona-Impfungen* laufen derzeit auf Hochtouren, auch wenn viele noch länger auf einen Impftermin warten müssen. bestimmte Berufsgruppen wie Krankenschwestern oder Erzieher sind bereits an der Reihe. Doch darf die Impfung während der Arbeitszeit erfolgen? Und muss der Arbeitgeber das Gehalt für die ausgefallene Zeit weiterzahlen?

Corona-Impfung während der Arbeitszeit?

Grundsätzlich müssen Arztbesuche, die nicht akut notwendig sind und lediglich der Gesundheitsvorsorge dienen, außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. „Sollte das nicht möglich sein, insbesondere deshalb, weil der Arbeitnehmer in dem für ihn maßgeblichen Impfzentrum einen festen Termin zugewiesen bekommen hat, kann der Arbeitnehmer diesen Termin auch während der Arbeitszeit wahrnehmen“, schreiben die Rechtsexperten der ETL Rechtsanwälte auf ihrer Internetseite.

Lesen Sie auch: Corona-Impfung: Was passiert mit Krankenschwestern und Pflegern, die sich nicht impfen lassen?

Wird die ausgefallene Arbeitszeit für die Corona-Impfung vergütet?

Nach § 616 des Bürgerlichen Geetzbuchs (BGB) könnte dann sogar das Gehalt trotz der ausgefallenen Arbeitszeit weitergezahlt werden. Dieser Passus kann jedoch im Arbeitsvertrag wirksam ausgeschlossen werden, so die Rechtsexperten. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: „Spacko-Verein“: Abgelehnter Bewerber schreibt derbe E-Mail an Personaler – Netz reagiert gespalten.

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