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Corona: Verdienstausfall für Ungeimpfte? Das müssen Arbeitnehmer wissen

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Von: Christina Rosenberger

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Impfung
Eine Arzthelferin impft eine Patentin mit einer Spritze. © Ole Spata/dpa/Symbolbild

Wer durch eine Corona-Quarantäne nicht arbeiten kann, der wurde bisher vom Staat unterstützt. Das soll sich für Ungeimpfte jetzt ändern. Alle Regeln:

Es wird immer ungemütlicher für Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Nicht nur, dass sie in einigen Bundesländern mittlerweile - wie in der aktuellen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg* - mit heftigen Regeln konfrontiert werden, sie müssen vielerorts bald auch ihre Corona-Tests selbst zahlen. Doch damit noch nicht genug. Jetzt wollen die Bundesländer Ungeimpfte auch im Falle einer Corona-Quarantäne einschränken. Der Staat möchte nicht mehr für den sogenannten Verdienstausfall bezahlen. Wie echo24.de* berichtet, wollen die Gesundheitsminister der Länder diesen Mittwoch (22. September) über eine einheitliche Linie in dieser Angelegenheit beraten.

Bisher ist es rechtlich so geregelt, dass Beschäftigte, die wegen einer Corona-Quarantäne nicht arbeiten konnten - und somit finanzielle Einbußen hatten - eine Entschädigung vom Staat bekommen. Bedeutet: Der Arbeitgeber zahlt dem Beschäftigten weiterhin seinen Lohn und holt sich das Geld anschließend per Antrag wieder vom Bund zurück. Dabei gilt aktuell noch, wie auch bei Krankheitsausfällen: Die Entschädigung gibt es für sechs Wochen in voller Höhe, erst dann reduziert sich die Ausgleichszahlung auf 67 Prozent. Der Höchstsatz für einen vollen Monat beträgt allerdings 2016 Euro.

Verdienstausfall für Ungeimpfte in der Corona-Pandemie: Was die Länder beschließen wollen

Nun soll also eine Regelung in Kraft treten, die im Infektionsschutzgesetz eigentlich sogar schon vorhanden ist, aber bisher nicht angewandt wurde. Sie beinhaltet konkret die Ansage, Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Diese Regelung greift ebenfalls, wenn man eine „vermeidbare Reise“ in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im Ausland gemacht hat - und dann aufgrund der fehlenden Impfung nach der Rückkehr in Quarantäne muss.

Wieso diese Maßnahme jetzt tatsächlich aktiviert werden soll, begründen die Gesundheitsminister folgendermaßen: Inzwischen wurde beinahe jedem ein Impfangebot gemacht. Eine Quarantäne und finanzielle Ausfälle könnten folglich in den allermeisten Fällen vermieden werden. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek fand aufgrund dieser Tatsache deutliche Worte. Wenn nicht gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung sprächen, sehe er letztlich keinen Grund mehr, dass Entschädigungen für Verdienstausfälle vom Steuerzahler geschultert werden müssten, erklärte der CSU-Politiker gegenüber der ARD. Jeder könne sich impfen lassen - und eine Quarantäne so vermeiden.

Verdienstausfall für Ungeimpfte in der Pandemie: Diese Bundesländer preschen schon vor

Doch der Bund kann nicht für ganz Deutschland über die Verdienstausfälle im Falle von Corona-Quarantäne entscheiden - die Kompetenz für die Umsetzung liegt letztlich bei den Ländern. So haben einige Bundesländer auch tatsächlich schon die Chance ergriffen - beispielsweise hat Baden-Württemberg die Entschädigung für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen bereits beschlossen und seit dem 15. September umgesetzt. Rheinland-Pfalz will die Regelung zum 1. Oktober umsetzen, Bremen und Nordrhein-Westfalen planen ähnliche Schritte im Laufe des Oktobers.

Allerdings sollen auch immer Ausnahmen von der Regel gelten - beispielsweise werden Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, wohl weiterhin einen Ausgleich bei Verdienstausfällen durch Corona-Quarantäne erhalten. Auch Schwangere und Stillende sind - zumindest in Baden-Württemberg - von der Regelung ausgenommen, genauso wie Kinder bis einschließlich 17 Jahren.

Verdienstausfall für Ungeimpfte während Corona: Kritik für „Impfpflicht durch die Hintertür“

Außerdem gibt es eine bestimmte Feinheit zu unterscheiden, die im Zweifel gravierende Folgen haben kann. Wer sich nämlich tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert, der hat - im Gegensatz zu der vorsorglichen Quarantäne bei Kontaktpersonen oder Reisenden - sehr wohl Anspruch auf Lohn-Entschädigung. Denn „wer sich infiziert, ist krank und hat ein Anrecht darauf“, erklärt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Das Ende der Entschädigungen für Ungeimpfte ist allerdings noch längst nicht bundesweit beschlossene Sache - und wird auch kontrovers diskutiert. Im Deutschlandfunk kritisierte beispielsweise der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Entscheidung der vorgepreschten Länder scharf. DGB-Chef Reiner Hoffmann sprach von einer „Impfpflicht durch die Hintertür“. Er ist der Meinung, die Debatte um die Corona-Impfpflicht werde dadurch auf Beschäftigte und Betriebe verlagert.

Verdienstausfall für Ungeimpfte durch Corona-Quarantäne: „Pandemie der Ungeimpften“?

Geht man dagegen nach der Entscheidung von Baden-Württemberg, dann drohen Ungeimpften bereits jetzt härtere Maßnahmen und Regelungen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) appelliert immer wieder an Bürger ohne vollständige Immunisierung sich impfen zu lassen. Denn mittlerweile gibt es sogar eine Impfempfehlung für Schwangere und Stillende* - zusätzlich hat eine Studie kürzlich einige Nebenwirkungen der Corona-Impfung widerlegt*. Auch die meisten Kinder können - zumindest rechtlich gesehen - bald ohne Probleme geimpft werden. Denn der Impfstoffhersteller Biontech arbeitet an einer Zulassung für alle Kinder ab 5 Jahren* für seinen mRNA-Impfstoff.

Umso eindringlicher fällt der Appell des baden-württembergischen Landeschefs aus. Corona habe sich zu einer „Pandemie der Ungeimpften“ entwickelt. Deshalb sei es umso wichtiger, dass sich jeder impfen lässt, der kann. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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