Diese Fragen darf der Chef nicht stellen - und so reagieren Sie am besten

Es gibt Fragen, die dürfen potenzielle und tatsächlich Chefs nicht stellen - und tun es manchmal trotzdem. Wir erklären, wie Sie darauf am besten reagieren.
Sollte Ihr Vorgesetzter in einem Meeting oder möglicher Chef in einem Bewerbungsgespräch einmal eine dieser Fragen stellen, müssen Sie ihm nicht antworten. Denn er darf Ihnen diese Fragen gar nicht stellen, was bedeutet, dass Sie bei Ihrer Antwort sogar lügen dürfen.
Im Gegensatz zum Lebenslauf, dort sollten Sie wirklich alles tun, außer zu lügen...
Unerlaubte Chef-Frage Nr. 1: "Wollen Sie in der nächsten Zeit Kinder bekommen?"
Das will der Chef wissen: Werden Sie in der nächsten Zeit für eine längere Zeit ausfallen?
So sollten Sie reagieren: Bleiben Sie erstmal ruhig. Ihr Chef darf Ihnen diese Frage nicht stellen und das sollten Sie sich bewusst machen. Wenn er es nicht von sich aus sagt, können Sie ihn auch direkt auf die Unzulässigkeit der Frage ansprechen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie neutral bleiben - ganz gleich, was Sie wirklich denken oder vorhaben - und einfach sagen: "Mein Fokus liegt auf der beruflichen Ebene. Meine Arbeit hat einen sehr hohen Stellenwert für mich." Was soll man darauf schon groß erwidern?
Ausnahme: Wenn es sich um schwere körperliche Arbeiten handelt, darf der Vorgesetzte nach dem Gesundheitszustand und auch danach fragen, ob eine Frau schwanger ist, wenn ihr in ihrem Zustand keine schweren körperlichen Arbeiten zuzutrauen sind.
Lesen Sie hier: Was mit Kindern passiert, wenn Mütter früh wieder arbeiten gehen.
Unerlaubte Chef-Frage Nr. 2: "Leiden Sie aktuell an irgendwelchen Krankheiten?"
Das will der Chef wissen: Auch diese Frage zielt höchstwahrscheinlich darauf ab, klarzustellen, ob Sie öfter oder für längere Zeit im Job ausfallen werden. Und auch diese Frage ist nicht erlaubt.
So sollten Sie reagieren: Stellen Sie klar, dass diese Frage eine eindeutige Grenze überschreitet. Überlegen Sie sich zudem, ob Sie bei jemandem, der Ihnen solche Fragen stellt, überhaupt arbeiten möchten. Das Bewerbungsgespräch findet nicht nur einseitig statt: Auch Sie sollen hier herausfinden, ob Sie den Job haben wollen. Auch ein einfaches "Nein" genügt theoretisch - ganz gleich, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist. Seien Sie sich aber darüber im Klaren, dass Ihr Einsatz im Job den Anforderungen gerecht werden muss.
Unerlaubte Chef-Frage Nr. 3: "Welche Partei haben Sie bei der letzten Wahl gewählt?"
Das will der Chef wissen: Vielleicht will er nur Smalltalk führen - vielleicht will er aber auch sehen, ob Sie von Ihrer politischen Ansicht her zum Rest des Teams oder seiner eigenen passen. Diese Frage ist ebenfalls nicht gestattet.
So sollten Sie reagieren: Bleiben Sie cool. Geben Sie sich unschlüssig und lassen Sie sich nicht dazu verleiten, Aussagen über aktuelles politisches Geschehen zu treffen, aus denen man etwas herauslesen könnte. Ihre politische Ansicht ist Ihre Sache, nicht die Ihres Chefs.
Ausnahme: Wenn es sich etwa um ein Bewerbungsgespräch für ein politisches Amt handelt, wird sich selbstverständlich vieles um die Zugehörigkeit zu einer Partei drehen.
Unerlaubte Chef-Frage Nr. 4: "Sind Sie vorbestraft?"
Das will der Chef wissen: Ob Sie Dreck am Stecken haben.
So sollten Sie reagieren: Es kommt wohl nur in seltenen Fällen vor, dass jemand auf diese Frage mit einem klaren "Ja" antworten wird. Und selbst wenn es so wäre: Das müssen Sie nicht. Und genau so sollten Sie mit dieser Frage auch umgehen.
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sca