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Friseure: Geimpfte und Genesene dürfen jetzt ohne Test in den Salon – wie weisen Kunden sich aus?

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Von: Andrea Stettner

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Seit dem Wochenende gelten beim Friseur neue Regeln für Geimpfte und Genesene: Sie dürfen ohne Corona-Test zum Termin erscheinen. Wie weisen das Kunden nach?

Gute Nachrichten für Friseurkunden: Für vollständig Geimpfte und Covid-19-Genesene wurden die bisher geltenden Corona-Regeln* für den Friseurbesuch gelockert. Die Bundesregierung hatte am Dienstag, dem 4. Mai, eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, welche Geimpfte und Genesene in ganz Deutschland mit Negativgetesteten gleichstellt. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zugestimmt. Die Einschränkungen der Grundrechte für beide Gruppen wurden damit zurückgenommen. Das betrifft neben dem Besuch beim Friseur auch andere Geschäfte und Dienstleistungen, bisher geltende Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie die Quarantänepflicht nach Reisen.

„Es ist eine große Erleichterung, dass die Testpflicht für vollständig Geimpfte und Genesene jetzt bundesweit entfällt. Das ist der erste Schritt in Richtung Normalität für den Salonalltag“, meint auch Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV).

Friseur: Nachweis für vollständig geimpfte und genesene Kunden – so geht‘s

Für den Friseurbesuch heißt das: Geimpfte und Genesene brauchen ab sofort keinen negativen Corona-Test mehr, um einen Friseur-Termin wahrnehmen zu dürfen. Kunden müssen jedoch nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind oder eine Infektion mit dem Coronavirus bereits ausgestanden haben.

Voraussetzungen für Geimpfte:

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Für Geimpfte und Genesene sind bundesweite Erleichterungen geplant – auch für den Friseurbesuch.
Für Geimpfte und Genesene sind bundesweite Erleichterungen geplant – auch für den Friseurbesuch. © Sven Simon/imago-images

Für Kunden, welche von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind, gelten folgende Bedingungen:

Sonstige Hygieneregeln für den Friseurbesuch gelten jedoch weiter. So sieht die Bundes-Notbremse für Regionen ab einer Inzidenz von 100 etwa eine FFP2-Maskenpflicht (oder vergleichbar) für alle Anwesenden im Salon vor. Unter einer Inzidenz von 100 gilt die Maskenpflicht, wie sie die in der jeweiligen Landesverordnung vorgesehen ist.

Kein Corona-Test für Geimpfte beim Friseur – viele Bundesländer waren vorgeprescht

Mehrere Bundesländer wie Bayern, NRW oder Rheinland-Pfalz hatten schon vor dem Bund Lockerungen eingeführt – dort konnten sich vollständig Geimpfte bereits früher ohne vorausgehenden Corona-Test die Haare schneiden lassen. In Bayern profitierten auch Genesene schon vorab von Lockerungen*. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Corona-Impfung beim Betriebsarzt: Ab wann ist sie möglich?

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Quelle: dpa

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