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Neue Notbremsen-Regeln für Friseure – was jetzt in Salons gilt

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Von: Andrea Stettner

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Auch für Friseure ändert sich mit der Bundesnotbremse einiges. Ab 24. April gelten deutschlandweit strengere Corona-Regeln für Salons. Was Kunden beim Friseurbesuch beachten müssen.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung die sogenannte Bundesnotbremse eingeführt. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort strengere Corona-Maßnahmen für Geschäfte und das öffentliche Leben gelten. Die Neufassung soll dabei helfen, die dritte Welle der Corona-Pandemie zu bremsen.

Bundesnotbremse: Friseursalons müssen nicht schließen

Die Gute Nachricht: Friseursalons dürfen geöffnet bleiben, auch wenn die Bundesnotbremse greift. Es gelten jedoch strengere Regeln für den Friseurbesuch*, um Infektionen der Kunden und Mitarbeiter zu verhindern:

Diese Corona-Regeln gelten für den Friseurbesuch, wenn die Bundesnotbremse greift:

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Welche Corona-Tests sind für Friseurtermine erlaubt?

Um einen negativen Corona-Test vorzuweisen, stehen Friseurbesuchern verschiedene Möglichkeiten offen, wie der Friseurverband mitteilt:

Die erfolgten Änderungen des Gesetzes gelten ab Samstag, den 24. April und sind vorerst bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Corona-Testpflicht auch für Salonbetreiber

Saloninhaber sind mit dem neu geregelten Infektionsschutzgesetz außerdem verpflichtet, ihren Mitarbeitern zweimal pro Woche Corona-Tests anzubieten. Die Durchführung ist jedoch freiwillig, die Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, sich auf Covid-19 zu testen. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Lesen Sie auch: Homeoffice-Pflicht: Mitarbeiter müssen jetzt zuhause bleiben – in welchen Fällen Sie noch ins Büro dürfen.

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Quelle: Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks

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