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Nicht geimpft und in Quarantäne? Das kann ab sofort teuer für Sie werden

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Von: Andrea Stettner

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Eine Frau erhält eine Impfung gegen das Coronavirus. Wer sich impfen lässt, hat bessere Chancen auf Lohnfortzahlung in Quarantäne als Ungeimpfte.
Wer sich impfen lässt, hat bessere Chancen auf Lohnfortzahlung in Quarantäne als Ungeimpfte. © Sina Schuldt/dpa

Nach langer Impfstoffknappheit kann sich jetzt jeder gegen Covid-19 impfen lassen. Wer darauf verzichtet, dem droht in Quarantäne der Verlust der Lohnfortzahlung.

Arbeitnehmer, die sich bewusst gegen eine Corona-Impfung von BiontechPfizer, Moderna & Co. entscheiden, riskieren im Quarantänefall möglicherweise ihr Gehalt. Darauf hat eine Rechtsanwältin bereits im August hingewiesen. Und tatsächlich gibt es inzwischen neue Entwicklungen: erste Bundesländer streichen bereits die Lohnfortzahlungen (mehr dazu lesen Sie hier)*. Und auch Gesundheitsminister Jens Spahn spricht sich gegen Ersatzzahlungen für Ungeimpfte aus, wie wa.de berichtet*.

Gehalt in Quarantäne wird vom Infektionsschutzgesetz gedeckelt

Normalerweise läuft die Gehaltszahlung im Quarantänefall so ab: Muss ein Mitarbeiter auf Anweisung des Gesundheitsamts unverschuldet in Quarantäne (etwa nach Kontakt mit einem Corona-Erkrankten oder nach einer Reise) , so ist der Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen verpflichtet, in den ersten sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung, genauer gesagt eine Entschädigungszahlung, in Höhe des Nettogehalts an den Mitarbeiter auszuzahlen. Das Unternehmen kann sich diese Zahlung von den Länderbehörden zurückholen. So regelt es das Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG).

Mehr dazu: Quarantäne und Lohnfortzahlung: Wird das Gehalt weiter gezahlt, wenn ich nicht arbeite?

In Deutschland besteht keine Impfpflicht

Arbeitsrechtsexperten hatten sich bislang immer für eine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantäne- und Krankheitsfall ausgesprochen. Schließlich besteht keine Impfpflicht in Deutschland und bisher war es aufgrund der Impfstoffkrankheit auch gar nicht möglich, sich jederzeit impfen zu können. Doch letzteres hat sich grundlegend geändert: Inzwischen ist genügend Impfstoff vorhanden – wer sich impfen lassen will, erhält auch ein Impfangebot. Eine bewusste Entscheidung gegen die Immunisierung könnte für Arbeitnehmer deshalb ab sofort Folgen haben, wie eine Anwältin nun warnt.

Lesen Sie auch: Corona-Impfung: Was passiert mit Krankenschwestern und Pflegern, die sich nicht impfen lassen?

Inzwischen besteht für jeden ein Impfangebot – das wirkt sich auf Gehaltszahlung aus

Der Grund ist ein Zusatz des Infektionsschutzgesetzes, das zum 1. Mär 2020 mit dem Masernschutzgesetz aufgenommen wurde: „Danach bekommen diejenigen keine Quarantäne-Entschädigung, die durch Impfung eine Quarantäne hätten vermeiden können“, erklärt Anne-Franziska Weber, Rechtsanwältin beim Beratungsunternehmen Ecovis, in einem Interview mit Focus Online.

Bisher konnten Betroffene die Quarantänepflicht durch eine Covid-Impfung noch nicht umgehen, da das entsprechende Impfangebot nicht bestand bzw. der Impffortschritt das nicht ermöglicht hat. Dem ist jetzt nicht mehr so. „Das wirkt sich wiederum auf den Entschädigungsanspruch aus“, so die Rechtsexpertin. Das gelte natürlich nicht für Beschäftigte, die sich gar nicht impfen lassen können. „Ist ein Arbeitnehmer unverschuldet ungeimpft, hat er Anspruch auf Quarantäneentschädigung“, so die Expertin.

Auch interessant: Corona: Bekomme ich eine Krankschreibung, wenn ich in Quarantäne muss?

Impfstatus darf vom Arbeitgeber erfragt werden

Damit Arbeitgeber allerdings prüfen können, ob Anspruch auf Quarantäneentschädigungen besteht, müssen sie allerdings auch wissen, ob ihr Mitarbeiter geimpft ist Darf der Chef dann einfach nachfragen? „Rein arbeitsrechtlich gesehen könnten Arbeitgeber in diesem Fall Anspruch auf eine Auskunft haben“, so Weber. „Voraussetzung für den Anspruch ist, dass ohne die Auskunft Nachteile entstehen können. Das ist hier der Fall.“ Der Arbeitgeber kann sich die Information über den Impfstatus eben nicht anderweitig beschaffen.

Verweigerung der Lohnfortzahlung bei Covid-Erkrankung?

Und was passiert mit Ungeimpften, die tatsächlich auch an Covid-19 erkranken? Könnte ihnen die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert werden? „Das wäre durchaus vertretbar“, so die Anwältin weiter. Entgeltfortzahlung stehe allerdings allen zu, die unverschuldet krank werden. „Den Einzelfall müsste auf jeden Fall ein Rechtsanwalt prüfen. Klarheit wird hier erst die Rechtsprechung schaffen können.“(as) *Merkur.de und wa.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Mehr zum Thema: Corona: Muss ich in Quarantäne arbeiten – oder werde ich von der Arbeit freigestellt?

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