Wie viele Urlaubstage stehen Mitarbeitern gesetzlich zu?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Urlaubsanspruch von Mitarbeitern. Wie viele Urlaubstage Ihnen mindestens zustehen – und für wen Ausnahmen gelten.
Urlaub ist zur Erholung da – und das ist auch gut so. Damit sich Beschäftigte von ihrem Job ausreichend erholen können, hat der Gesetzgeber einen Mindestanspruch an bezahlten Urlaubstagen festgelegt, an den sich alle Arbeitgeber halten müssen. Dieser ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
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Gesetzlicher Urlaubsanspruch - so viele Urlaubstage stehen Ihnen zu
Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, hängt dabei von der Zahl der Werktage ab, an denen Sie zum Einsatz kommen. Laut §3 BUrlG stehen Arbeitnehmern grundsätzlich 24 Urlaubstage zu, ausgehend von einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage Woche, wie sie heute üblich ist, kommen Arbeitnehmer auf 20 Urlaubstage. In Tarif- und Arbeitsverträgen können jedoch höhere Urlaubsansprüche vereinbart werden. Laut einem Bericht von BR.de liegt der bundesdeutsche Durchschnitt bei 28 Urlaubstagen.
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Ausnahmen vom gesetzlichen Urlaubsanspruch
Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeiter, Angestellte, Auszubildende sowie „arbeitnehmerähnliche“ Personen. Für bestimmte Personengruppen sind jedoch Ausnahmen festgelegt. So erhalten Jugendliche unter 18 Jahren etwa mehr bezahlte Mindesturlaubstage:
- Unter 16 Jahren: 30 Urlaubstage
- Unter 17 Jahren: 27 Urlaubstage
- Unter 18 Jahren: 25 Urlaubstage
Wie es sich mit dem Urlaubsanspruch in Elternzeit verhält, ob etwa Resturlaub verfällt, lesen Sie hier*. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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Quelle: Arbeitsrechte.de, Br.de