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Neuer Job in Sicht – kann ich während der Kündigungsfrist schon woanders arbeiten?

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Von: Andrea Stettner

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Heimlich für zwei Firmen arbeiten, weil die Kündigungsfrist zu lange dauert? Keine gute Idee, sagen Experten.
Heimlich für zwei Firmen arbeiten, weil die Kündigungsfrist zu lange dauert? Keine gute Idee, sagen Experten. © Westend61/Imago

Kündigungsfristen dauern oft viele Monate. Doch was tun, wenn der neue Job schon Ihre Arbeitskraft benötigt? Eine Expertin verrät, was Sie tunlichst vermeiden sollten.

Wenn der Job langweilt, der Chef nervt oder man fachlich einfach nichts Neues dazulernen kann, sehnen sich viele nach einem Jobwechsel. Eine Kündigung ist jedoch oft nur zum Quartalsende möglich oder die Kündigungsfrist* beträgt mehrere Monate. Wäre es daher eine Option, zwischen Kündigung und Ende der Vertragslaufzeit bereits für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten?

Lesen Sie auch: Sie sind unzufrieden im Job? In diesem Fall sollten Sie trotzdem nicht kündigen.

Während der Kündigungsfrist beim neuen Arbeitgeber arbeiten ist ein Risiko

„Von so einem Schritt ist dringend abzuraten“, mahnt Barbara Geck, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei Bird & Bird im Gespräch mit dem Magazin t3n.de. Wer seinem Arbeitsplatz einfach fernbleibt, um während der Kündigungsfrist schon für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, begeht einen Vertragsbruch. Mitarbeiter, die so handeln, müssen laut der Expertin mit Schadensersatzansprüchen oder empfindlichen Vertragsstrafen rechnen. Und das kann ganz schön teuer werden. Der bisherige Arbeitgeber kann auch gegen die neue Beschäftigung per einstweiliger Verfügung vorgehen und gerichtlich untersagen lassen. Für den neuen Chef vermutlich keine schöne Angelegenheit – eine Kündigung ist wahrscheinlich.

Alternativen, wie Sie früher aus dem Arbeitsverhältnis kommen

Damit Ihnen dieses Desaster nicht blüht, bleibt jedoch die Möglichkeit, sich mit dem alten Arbeitgeber gemeinsam auf eine Freistellung bzw. einen Auflösungsvertrag zu einigen. Wie das vonstattengeht und welche Möglichkeit Ihnen noch bleibt, um vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen, lesen Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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