✔️ Ein Arzt oder eine Ärztin haben attestiert, dass Sie zur Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
✔️ Eine andere im Haushalt lebende Person kann dies nicht übernehmen.
✔️ Ihr Kind ist unter zwölf Jahren oder aufgrund von Beeinträchtigungen auf Betreuung angewiesen.
Bis zu einem Alter von zwölf Jahren können Sie für die Betreuung Ihrer Kinder Kinderkrankengeld beantragen. Sollte Ihr Kind aufgrund von Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sein, gilt keine Altersgrenze bei der Beantragung von Kinderkrankengeld.
Die Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld stehen Ihnen gesetzlich zu. Ihr Chef kann nicht verlangen, dass Sie zuerst Ihre Überstunden oder das Zeitguthaben aufbrauchen, bevor Sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen können. Dies kann Ihnen ebenfalls nicht durch Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge untersagt werden.