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Ihr Kind ist krank: Wie Sie Kinderkrankengeld und Kinderkrankentage erhalten – die Tipps

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Von: Carina Blumenroth

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Das Kind ist krank – das heißt für Eltern, dass sie umplanen müssen. Jemand muss bei dem Kind bleiben. Mit Kinderkrankentagen und -geld geht das leichter.

Mit zusätzlichen Kinderkrankentagen und mit Kinderkrankengeld versucht die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehende zu entlasten, deren Kinder pandemiebedingt nicht in den Kindergarten oder in die Schule gehen können. In diesem und nächstem Jahr können gesetzlich krankenversicherte Eltern pro (gesetzlich krankenversichertem) Kind 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende können dies für 60 Tage beantragen. Bei mehreren Kindern kann jeder Elternteil insgesamt maximal 65 Tage beantragen, Alleinerziehende maximal 130 Tage.

Wo beantrage ich das Kinderkrankengeld und wie hoch ist es?

Kranker Junge im Bett, Mutter misst Fieber.
Wenn Ihr Kind krank ist, können Sie unter Umständen Kinderkrankengeld beantragen. (Symbolbild) © Josep Rovirosa/Imago

Eltern (und Alleinerziehende) beantragen das Kinderkrankengeld bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Höhe ist in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, wie das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf der eigenen Webseite mitteilt. Aber Achtung sind Sie oder Ihr Kind privat versichert, haben Sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Kinderkrankengeld beantragen, auch wenn das Kind gesund ist?

Bis einschließlich zum 07. April 2023 können Sie Kinderkrankengeld beantragen, wenn Ihr Kind gesund ist, aber daheim betreut werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kindergarten, die Schule oder die Institution, in der Ihr Kind normalerweise ist, geschlossen ist oder nur eingeschränkten Zugang hat. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Ihrem Kind der Zugang aufgrund eines positiven Schnelltests untersagt ist. Auch, wenn das Kind auf behördliche Empfehlung die Institution nicht besucht, kann Kinderkrankengeld beantragt werden.

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Checkliste: Dann können Sie Kinderkrankengeld beantragen

✔️ Sie sind gesetzlich versichert und haben Anspruch auf Krankengeld.
✔️ Ein Arzt oder eine Ärztin haben attestiert, dass Sie zur Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und gesetzlich versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen.
✔️ Eine andere im Haushalt lebende Person kann dies nicht übernehmen.
✔️ Ihr Kind ist unter zwölf Jahren oder aufgrund von Beeinträchtigungen auf Betreuung angewiesen.

Gibt es eine Altersgrenze bei dem Kinderkrankengeld?

Bis zu einem Alter von zwölf Jahren können Sie für die Betreuung Ihrer Kinder Kinderkrankengeld beantragen. Sollte Ihr Kind aufgrund von Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sein, gilt keine Altersgrenze bei der Beantragung von Kinderkrankengeld.

Muss ich meine Überstunden abfeiern, bevor ich Kinderkrankentage nehmen kann?

Die Kinderkrankentage und das Kinderkrankengeld stehen Ihnen gesetzlich zu. Ihr Chef kann nicht verlangen, dass Sie zuerst Ihre Überstunden oder das Zeitguthaben aufbrauchen, bevor Sie die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen können. Dies kann Ihnen ebenfalls nicht durch Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge untersagt werden.

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